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Gehb / Krings: Jetzt Gesetzentwurf ins Verfahren einbringen

Geschrieben am 12-09-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Pressekonferenz zur
Vorstellung von Vorschlägen für verschärfte Regelungen zum Schutz vor
unerlaubten Werbeanrufen durch die Bundesjustizministerin erklären
der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Jürgen Gehb MdB, und der zuständige Berichterstatter der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss des Deutschen
Bundestages, Dr. Günter Krings MdB:

Unerlaubte Telefonwerbung ist ein ernstes Problem, das in der
Vergangenheit massiv zugenommen hat. Die Bürger finden sich zu Recht
von derartigen Anrufen belästigt. Nachdem die Bundesjustizministerin
bereits Mitte Mai dieses Jahres auf die Unionsforderung nach einem
Bußgeld für unerlaubte Telefonwerbung eingegangen ist, nähert sie
sich nun weiter der Unionsposition an, indem sie jetzt auch stärkere
zivilrechtliche Maßnahmen gegen ein derartiges Verhalten von
unseriösen Unternehmen vorschlägt.

Die Erweiterung der Widerrufsmöglichkeit nach dem Fernabsatzrecht
auch auf Waren und Dienstleistungen, die bislang gesetzlich davon
ausgeschlossen sind (Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte sowie
Wett- und Lotteriedienstleistungen), bietet dabei einen Ansatzpunkt
für einen verbesserten Verbraucherschutz. Allerdings ändert sich für
die anderen über Telefon angebotenen Waren und Dienstleistungen
nichts. Im Gesetzgebungsverfahren wird daher die Union sehr genau
prüfen, ob es noch weitergehende Änderungen geben kann, die zu einem
effektiven Schutz der durch unerlaubte Telefonanrufe belästigten
Bürger führen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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