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Rundfunkgebührenurteil des Bundesverfassungsgerichts: Deutscher Fachjournalisten-Verband plädiert für Korrekturen bei der Finanzierung

Geschrieben am 11-09-2007

Berlin (ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat der Beschwerde der
öffentlich-rechtlichen Sender stattgegeben. Damit wurde die Position
der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
(KEF) gestärkt und der staatliche Einfluss auf die
Gebührenfestsetzung nochmals ausgeschlossen.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits 1994 in seinem achten
Rundfunkurteil (BVerfGE 90, 60) die Staatsferne der
Finanzierungsentscheidung betont hatte, stellt das Gericht nun klar,
dass der demokratisch legitimierte Gesetzgeber nur von der
KEF-Empfehlung abweichen dürfe, wenn die Gebührenerhöhung unter
Abwägung verschiedener gesamt- und einzelwirtschaftlicher Kriterien
nicht angemessen sei.

Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) kritisiert an der
aktuellen Debatte, dass die öffentlich-rechtlichen Sender hohe
Gebühren mit hoher Qualität gleichsetzen. Während sich jedoch die
Programmqualität seit den 1980er Jahren in einer Abwärtsspirale
befindet, steigen die Rundfunkgebühren. Hinzu kommen Werbe- bzw. nach
20:00 Uhr Sponsorship-Einnahmen. "Mehr Einnahmen führen also
offensichtlich nicht automatisch zu höherer Qualität", bemängelt
DFJV-Vorstand Thomas Dreesen.

Nach Ansicht des DFJV soll sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk
stärker auf Information und Bildung und weniger auf Unterhaltung
konzentrieren. "Unterhaltung wird traditionell - auch außerhalb des
Rundfunks - privat finanziert und bedarf keiner
öffentlich-rechtlichen Gebühr", erklärt Dreesen. Die staatstragende
Idee der medialen Grundversorgung lasse sich vielmehr durch
informative Nachrichten, Politikmagazine und Dokumentationen - kurz:
mehr Journalismus - realisieren. "Grundversorgung muss man nicht
zwangläufig als Mindestversorgung auf niedrigem Niveau verstehen",
meint Dreesen. Ein besonderer Vorzug des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks gegenüber den Privaten sei schließlich, dass er prinzipiell
nicht unter Quotenzwang stehen muss.

Neben der inhaltlichen Dimension fordert der DFJV, dass der Anteil
der Rundfunkgebühren für andere Zwecke als die Produktion und
Verbreitung von Programminhalten sinken müsse. Weiterhin sei für
einen auftragsgemäßen und verantwortungsvollen Umgang mit den
gesetzlichen Rundfunkgebühren eine laufende Evaluation des
Verwaltungsapparats der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten
erforderlich. Bei der Ermittlung der Gebühren durch die KEF soll im
Interesse der Gebührenzahler stärker das Leistungs- anstelle des
Bedarfsprinzips beachtet werden. Dies wird durch Art. 6 Nr. 2 des 8.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄndStV) nur teilweise realisiert.
Künftig sollten vor allem auch interne Leistungsanreize geschaffen
werden, die helfen, verantwortungsvoll mit Mitteln umzugehen. So sind
öffentlich-rechtliche Sender in anderen Ländern berechtigt, Gewinne
zu erwirtschaften. Sind diese mit Leistungsanreizen verbunden, lohnt
sich eine effiziente Haushaltsführung.

Der DFJV wendet sich gegen den gelegentlich aufkommenden
Vorschlag, eine Steuerfinanzierung als Alternative zur bestehenden
Gebührenfinanzierung ins Auge zu fassen. Dies kommt nach Ansicht des
Verbandes schon deshalb nicht in Frage, weil es in Deutschland (mit
Ausnahme der Deutschen Welle) keinen Staats-, sondern einen
öffentlich-rechtlichen und somit staatsfernen Rundfunk gibt.

Die Gebührenerhebung bei Freiberuflern und Selbstständigen hält
der DFJV für bedenklich. Diese Personen zahlen bereits
Rundfunkgebühren als Privatpersonen. So käme es zu einer
Doppelbelastung. Während der Arbeitszeit wird zudem in aller Regel
kein öffentlich-rechtlicher Rundfunk konsumiert. Die Problematik
betrifft vor allem Personalcomputer, die zwar theoretisch als
"neuartige Rundfunkempfangsgeräte" genutzt werden können, praktisch
jedoch in erster Linie unverzichtbare Arbeitsinstrumente darstellen.
Auch für Journalisten sind PCs mit Internetanschluss beruflich
unabdingbar.

Originaltext: DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50854
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_50854.rss2

Pressekontakt:
Thomas Dreesen
Vorstandssprecher
DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG
Machnower Straße 27
14165 Berlin
Tel. 030 / 81 00 36 883
Sek. 030 / 81 00 36 880
Fax: 030 / 81 00 36 889
http://www.dfjv.de


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