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Deutsches Institut für Menschenrechte empfiehlt Bundesregierung, sich für menschenrechtskonforme Kontrollen der EU-Außengrenze am Mittelmeer einzusetzen

Geschrieben am 07-09-2007

Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt
der Bundesregierung, sich ausdrücklich zu den menschenrechtlichen
Verpflichtungen zu bekennen, die gegenüber Menschen bestehen, die bei
Kontroll- und Rettungsmaßnahmen jenseits der EU-Außengrenze
angetroffen werden. "Die Menschenrechte und die EU-Grundrechte
verbieten es, diese Menschen durch das Zurückweisen in
Nicht-EU-Staaten der Gefahr schwerer Menschenrechtsverletzungen
auszusetzen", sagte Ruth Weinzierl, wissenschaftliche Mitarbeiterin
des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Das derzeit geltende EU-Recht sei defizitär und müsse dringend
geändert und ergänzt werden, so Weinzierl. Insbesondere sei
europarechtlich zu regeln, dass die betroffenen Menschen Zugang zu
einem Verfahren in einem EU-Staat haben, in dem ihre
Schutzbedürftigkeit geprüft wird. "Die fehlende Klarheit über
Verpflichtungen und Zuständigkeiten beim Menschenrechts- und
Flüchtlingsschutz senkt die Bereitschaft zur Seenotrettung und zur
menschenwürdigen Behandlung der betroffenen Menschen erheblich", so
Weinzierl.

"Deutschland trifft nicht nur politisch, sondern auch rechtlich
die Mitverantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte an der
gemeinsamen EU-Außengrenze", erklärte Heiner Bielefeldt, Direktor des
Instituts. Deutschland müsse sich daher für eine
menschenrechtsorientierte externe EU-Migrationspolitik sowie eine
EU-interne Lastenteilung einsetzen.

Auf EU-Ebene werden derzeit Leitlinien über die Behandlung von
Personen erarbeitet, die bei Abfang-, Kontroll- und Rettungsmaßnahmen
an und jenseits der südlichen Seegrenze der EU angetroffen werden.
Hinter die Staatsgrenzen verlagerte Migrationskontrollen sind Teil
der im Rat erarbeiteten Grenzschutzstrategie. Sie werden unter
anderem im Rahmen gemeinsamer EU-Einsätze durchgeführt und von der
EU-Grenzschutzagentur FRONTEX koordiniert. Daran ist auch Deutschland
beteiligt.

Zur Klärung relevanter menschenrechtlicher Fragen hat das Deutsche
Institut für Menschenrechte ein Policy Paper veröffentlicht. Das
Papier fasst die wesentlichen Ergebnisse eines vom Institut
erstellten Gutachtens zusammen und formuliert Empfehlungen an die
Bundesregierung.

Ruth Weinzierl: Menschenrechte an der EU-Außengrenze -
Empfehlungen an die Bundesregierung. Berlin: Deutsches Institut für
Menschenrechte. 9 Seiten, ISSN 1614-2195

Policy Paper zum Download:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=213

Originaltext: Deutsches Institut für Menschenrechte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51271
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_51271.rss2

Pressekontakt:
Tamara Nierstenhöfer
Telefon +49 30 259359 13, Mobil 0176 2317 9700
Email: nierstenhoefer@institut-fuer-menschenrechte.de


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