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Lausitzer Rundschau: Bezahlte Freistellung im Pflegefall Kleiner Lichtblick

Geschrieben am 30-08-2007

Cottbus (ots) - Von den Eckpunkten zur Pflegereform, die Union und
SPD bereits im Juni verabschiedet haben, ist eigentlich nur die
Beitragserhöhung haften geblieben. Ab Mitte 2008 sollen die
Versicherten 0,25 Prozent mehr vom Brutto bezahlen. Die
Koalitionsparteien konnten sich damals weder zu einer überfälligen
Finanzreform durchringen noch zur ordnungspolitisch gebotenen
Verknüpfung zwischen gesetzlicher und privater Pflegekasse. Ulla
Schmidt hat nun daran erinnert, dass der mäßige Kompromiss auch
kleine Lichtblicke enthält. Dazu gehört die Einführung eines
kurzfristigen Freistellungsanspruchs von bis zu zehn Arbeitstagen, um
die Pflege eines Verwandten sinnvoll zu organisieren. Neu ist, dass
es für diese Zeit einen Anspruch auf Krankengeld geben soll, wie er
Eltern auch schon bei der plötzlichen Erkrankung ihrer Kinder
zusteht. Hier ist die Bundesgesundheitsministerin am Ball geblieben,
denn in der Vereinbarung vom Juni war an dieser Stelle lediglich von
einem Prüfauftrag die Rede. Diese Formel gilt eigentlich als probates
Mittel, um politische Vorhaben geräuschlos in der Versenkung
verschwinden zu lassen. Umso besser, dass es nun anders kommt. Eine
unbezahlte Freistellung von der Arbeit können sich schließlich nicht
alle Menschen leisten, die einen Pflegefall in der Familie haben.
Warum die Krankenkassen und damit einzig die Beitragszahler für die
Kosten aufkommen sollen, ist jedoch schwerlich einzusehen. Durch die
wachsende Alterung der Deutschen wird auch die Pflege zu einer
gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Daher sollten die Kosten besser aus
dem Steuertopf beglichen werden.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
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