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Rheinische Post: Es riecht nach Klage

Geschrieben am 24-04-2006

Düsseldorf (ots) - Von Detlev Hüwel

"Ich wähle mir meinen Vorgesetzten." Nach diesem in
Arbeitnehmer-Ohren geradezu paradiesisch klingenden Motto soll in NRW
künftig an den staatlichen Schulen die Position des Schulleiters
besetzt werden. Gewiss, der Wille des Schulträgers - in der Regel
sind das die Kommunen - bleibt dabei nicht außen vor, weil ohne
dessen Zustimmung nichts läuft. Aber dennoch hat das Votum der
jeweiligen Schulkonferenz herausragende Bedeutung.
Von daher rührt ein gewisses Unbehagen. Welcher Schulleiter wollte,
wenn er sich erst einmal für diese nicht leichte Aufgabe entschieden
hat, nicht wiedergewählt werden? Die zentrale Frage dürfte dann
lauten, inwieweit er dann noch frei genug in seinem Handeln ist.
Inwieweit kann sich der Amtsinhaber mit Blick auf die eigene Karriere
den Wünschen des Kollegiums und/oder der Schüler bzw. Eltern
widersetzen? Die Neuregelung muss nicht, aber kann die Position der
Schulleitung schwächen.
Hinzu kommen verfassungsrechtliche Bedenken, wie sie der
NRW-Lehrerverband vorgetragen hat: Ist die Schulkonferenz zur
Direktorenwahl gar nicht befugt? Noch gibt es das Gesetz nicht, und
noch spricht es keiner aus - aber eine Klage vor dem
Verfassungsgericht liegt in der Luft.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=30621
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_30621.rss2

Rückfragen bitte an:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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