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Verlängerung der Lebensarbeitszeit: Besondere Lösung für Vollzugskräfte des Zolls gefordert

Geschrieben am 15-08-2007

Berlin (ots) - Nach der Ankündigung der Bundesregierung, die
Lebensarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes schrittweise
von 2012 bis 2029 auf 67 Jahre zu verlängern, hat der BDZ Deutsche
Zoll- und Finanzgewerkschaft eine besonderen Altersgrenze im
Vollzugsdienst beim Zoll gefordert.

Entgegen ursprünglicher Pläne ist im Rahmen der Dienstrechtsreform
vorgesehen, die Altersgrenze auch bei Vollzugskräften zu erhöhen.
Hiernach soll die Pension mit 67 Jahren auch auf die
Vollzugsbediensteten unter anderem bei Bundespolizei und Feuerwehr
ausgedehnt werden. Einzige Einschränkung: Spezifische Belastungen
beim Pensionseintrittsalter sollen berücksichtigt werden.

Aus Sicht des BDZ ist diese Maßnahme durch nichts gerechtfertigt
und entspricht nicht der Realität wachsender Belastungen in
Verwaltungen mit Vollzugsaufgaben. Auch für die Vollzugsdienste beim
Zoll müsse eine besondere Altergrenze gelten, die berücksichtige,
dass die dort zu erfüllenden Aufgaben eine erhöhte Kondition
erfordern, die lange vor dem Erreichen des 60. Lebensjahres
nachlässt.

Unbestritten sei, dass die physischen und psychischen
Belastungsgrenzen jenseits dieses Alters schnell erreicht seien und
eine weitere Ausübung der Vollzugstätigkeit gesundheitliche Schäden
zur Folge haben könne. Bei gleichzeitig fortschreitendem
Personalabbau sei eine sinkende Qualität der Aufgabenerledigung
geradezu vorprogrammiert.

Umso energischer setzt sich der BDZ deshalb dafür ein, die
Vollzugsdienste beim Zoll von der Verlängerung der Lebensarbeitszeit
auszunehmen. Langjähriger Schicht- und Vollzugsdienst dürfe bei der
Festsetzung des Pensionsalters nicht unberücksichtigt bleiben.

Der BDZ verdeutlicht die aus seiner Sicht groteske Situation mit
dem Beispiel, dass ein 66-jähriger Zöllner einem 18-jährigen
Schmuggler hinterher laufe.

Wer jahrelang Schichtdienst leiste und sich permanent fit halten
müsse, müsse bei der Pensionierung anders behandelt werden, so der
BDZ. Eine besondere Lösung für die Vollzugskräfte beim Zoll sei daher
dringend geboten.

Originaltext: BDZ - Dt. Zoll- und Finanzgewerkschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53233
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_53233.rss2

Pressekontakt:
Christof Stechmann
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Friedrichstraße 169-170
10117 Berlin
Telefon 030 - 40816600
Telefax 030 - 40816633
E-Mail: post@bdz.dbb.de
Internet: www.bdz.dbb.de


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