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Lothar de Maizière im ZDF-Mittagsmagazin: "Schießbefehl bedeutet keine neue juristische Qualität"

Geschrieben am 13-08-2007

Mainz (ots) - Für Lothar de Maizière, den ehemaligen
Ministerpräsidenten der DDR, ist die Brutalität des Schießbefehls an
der innerdeutschen Grenze überraschend, nicht jedoch dessen Existenz.
"Dass es so einen Befehl gab, wussten wir. Dass er brutal gehandhabt
wurde, kennt man aus Zeitdokumenten", sagte er im ZDF-Mittagsmagazin
am Montag, 13. August 2007. Ohne entsprechende Befehle hätten
Soldaten an der Grenze nicht geschossen - eine Überlegung, die nach
der Wende auch juristisch von Belang war. Die Gerichte, darunter das
Bundesverfassungsgericht, seien von dem Vorliegen eines solchen
Schießbefehls ausgegangen und hätten die Verantwortlichen zur
Rechenschaft gezogen.

Überraschend ist für de Maizière die sprachliche Brutalität dieses
Befehls: "So schwarz auf weiß vor sich zu sehen, dass man auch vor
Schüssen auf Kinder nicht zurückschrecken sollte, das macht einem die
Brutalität deutlich. Aber es bedeutet keine neue juristische Qualität
und keinen Hintergrund für neue juristische Ermittlungen." Die
Zentralstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität habe
gewissenhaft gearbeitet und alle bekannten Fälle nach dem
Legalitätsprinzip behandelt.

Zu Egon Krenz, der diesen Schießbefehl und damit Vorwürfe gegen
sich bestreitet, sagte de Maizière, dies sei zwar sein gutes Recht,
doch damit mache er sich nur lächerlich. Hinsichtlich der Forderung
der Bundesbeauftragten für Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, nach
weiterer Aufarbeitung der DDR-Geschichte hielt de Maizière fest:
"Ich glaube, dass ein wesentlicher Teil der Aufarbeitung geschehen
ist - in Prozessen, aber auch in Rehabilitierungsverfahren. Aber als
Leiterin einer Behörde, die dieses Thema zum Gegenstand hat, muss man
die Meinung wohl so vertreten."

Originaltext: ZDF
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Pressekontakt:
ZDF-Pressestelle

Telefon: 06131 / 70 - 2120
Telefon: 06131 / 70 - 2121


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