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Südwest Presse: Kommentar zum Streikverbot

Geschrieben am 09-08-2007

Ulm (ots) - Die Töne werden schriller, obwohl der Lokführerstreik
noch gar nicht richtig begonnen hat. Einige Arbeitsgerichte haben
Entscheidungen gefällt, schon sieht mancher das gesamte Tarifrecht in
Gefahr. Dabei heißt es, genau hinzusehen in diesen Tagen. Zu
unübersichtlich ist die juristische Front, die den Tarifstreit bald
stärker bestimmt, als die Frage, welcher Zug nun fährt oder nicht. In
einem Fall bremste ein Gericht die GDL aus, weil sie Forderungen
stellte, die noch der Friedenspflicht unterlagen, in einem anderen,
weil es die Tarifeinheit verletzt sah - das alles ist
nachvollziehbar.
Das Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg hat indessen eine andere
Qualität: Es führt das Argument volkswirtschaftlicher Schäden ins
Feld. Das ist gefährlich. Denn sollte diese Sicht Schule machen,
würde das Grundrecht des Streikrechts durch die Hintertür
ausgehebelt. Sinn eines Streiks ist es gerade, Schaden anzurichten,
um Druck auszuüben - andernfalls wäre er wirkungslos.
Sollen die Arbeitnehmerrechte nicht dauerhaft auf der Strecke
bleiben, ist ein behutsamerer Umgang mit den Grundfragen des
Tarifrechts gefragt, als es hier vorgeführt wird.
Arbeitskampfmaßnahmen innerhalb eines Streiks unterliegen dem
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, obendrein gibt es das Instrument
der Schlichtung. Vorbeugend die Notbremse des Totalverbots zu ziehen,
setzt falsche Signale.

Originaltext: Südwest Presse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59110
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_59110.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218


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