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Geplante Novelle des Gentechnikgesetzes bremst Biotechnologie aus / Biotechnologie muss für Landwirte praktikabel und wettbewerbsfähig sein

Geschrieben am 31-07-2007

Frankfurt am Main (ots) - "Der Entwurf zur Novelle des
Gentechnikgesetzes setzt leider die viel versprechenden Eckpunkte des
Bundeslandwirtschaftsministeriums vom Februar 2007 nicht um. Damit
wird das Ziel des Koalitionsvertrages, die Biotechnologie zu fördern,
nicht erreicht", sagt Dr. Bernward Garthoff, Vorsitzender der
Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie (DIB) zum geplanten
Gentechnikgesetz anlässlich der heutigen Verbändeanhörung. Zu
befürchten sei jetzt, dass Deutschland seine Wettbewerbsfähigkeit in
dieser Zukunftstechnologie nicht mehr sichern könne. Eine große
Chance werde erneut verspielt.

Bisherige Schwachstellen des Gentechnikgesetzes werden auch in der
neuen Novelle nicht ausgeräumt. Garthoff bemängelt, dass der
öffentliche Teil des sogenannten Standortregisters unverändert
bleiben solle - entgegen der Ankündigungen im Eckpunktepapier. Vor
dem Hintergrund immer massiver werdender Feldzerstörungen, auch
staatlicher Versuchsfelder, bleibe dies eine unverständliche Haltung
der Bundesregierung.

Darüber hinaus fehle dem Entwurf leider die bereits angekündigte
Klarstellung, dass die Haftungsregelung nicht über die bewährten
Grundsätze des Bürgerlichen Gesetzbuches hinaus gehe. Der
DIB-Vorsitzende fordert deshalb, dass die Haftung nach dem bewährten
Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werde. "Darauf verlassen sich
Nachbarn seit Jahrzehnten, die Regeln haben sich bewährt." Unklare
Haftungsregeln schafften dagegen Unsicherheiten für alle
Marktteilnehmer. Dies belege auch die Empfehlung des Deutschen
Bauernverbandes an die Landwirte, auf den Anbau gentechnisch
veränderter Pflanzen unter diesen Umständen eher zu verzichten.

Weiterhin fordert Garthoff, dass das Bundesnaturschutzgesetz auf
das zulässige Maß zurückgeführt werden müsse. Eine doppelte Prüfung
verursache unnötige Bürokratie. Der vorliegende Entwurf enthalte zwar
endlich auch die von der Wirtschaft geforderten Regeln zur Guten
Fachlichen Praxis. Der wissenschaftlich nicht begründete
150-Meter-Mindestabstand zwischen benachbarten Maisflächen werde aber
dazu führen, dass die neue Technologie nur für Landwirte mit großen
Flächen wirtschaftlich nutzbar ist. "Die Bundesregierung provoziert
mit den vorgeschlagenen Abstandswerten eine Ost-West-Teilung in der
Landwirtschaft. Die Anwendung gentechnisch veränderter Pflanzen muss
aber für jeden Landwirt praktikabel und wettbewerbsfähig sein", warnt
Garthoff. Die aktuelle Preissteigerung bei Milch sei ein Vorbote des
immer härter werdenden Wettbewerbs um Agrarerzeugnisse im
internationalen Markt. "Gerade dieses Beispiel macht klar, dass
Deutschland keine Insel ist", betont der DIB-Vorsitzende. Die
Pflanzenbiotechnologie schaffe die Voraussetzungen, um im
internationalen Wettbewerb weiter zu bestehen und den Verbrauchern
auch zukünftig hochwertige Produkte zu günstigen Preisen anzubieten.

"Wie die Bundesregierung im Übrigen ihre ehrgeizigen Klimaziele in
Deutschland erreichen will, bleibt auf Grundlage dieser Novelle
völlig unklar. Denn die Erwartungen in Bezug auf die Beiträge, die
nachwachsende Rohstoffe und Energiepflanzen für unsere Klimabilanz
leisten können, werden auf Basis dieses Gesetzentwurfs unerfüllt
bleiben", so Garthoff.

Originaltext: DIB Dt. Industrievgg. Biotechnologie
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=20949
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_20949.rss2

Pressekontakt:
Kontakt: Monika von Zedlitz
Telefon: 069 2556-1473
E-Mail: zedlitz@vci.de


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