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Entbürokratisierungswille erklärt keinen "enteignungsgleichen Eingriff"

Geschrieben am 19-04-2006

Berlin (ots) -

Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg zur
Entbürokratisierung der Pflege

Am 07.04.2006 wurde im Bundesrat der Gesetzesantrag aus
Baden-Württemberg zur Entbürokratisierung der Pflege erstmals beraten
und anschließend an die Ausschüsse des Bundesrates überwiesen.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa),
der bundesweit rund 4.300 private Pflegeeinrichtungen vertritt,
begrüßt ausdrücklich das Anliegen des Landes Baden-Württemberg, da
jeder Beitrag zur Entbürokratisierung die Chance in sich birgt, die
dadurch gewonnene Zeit und Aufmerksamkeit den pflegebedürftigen
Menschen zukommen zu lassen.

Herbert Mauel, Geschäftsführer des bpa: "Sinnvoll ist die
Abschaffung des Pflegeheimvergleiches sowie des Leistungs- und
Qualitätsnachweises, obwohl diese vom Gesetzgeber bzw. in der
Verwaltungspraxis noch nicht umgesetzt wurden und daher keinen
unmittelbaren Entlastungseffekt darstellt. Eine Beschränkung des
Inhalts der Leistungs- und Qualitätsvereinbarung (§ 80a SGB XI) auf
ein Mindestmaß stellt ebenfalls keine spürbare Verbesserung für die
Einrichtungen dar. Angezeigt wäre stattdessen eine ersatzlose
Streichung des § 80a SGB XI, da zur Nutzung des Instrumentes LQV alle
gemeinschaftlich akzeptierten inhaltlichen Grundlagen - sowohl zur
Beschreibung der Leistung als insbesondere auch der Bezug zur
notwendigen personellen Ausstattung - fehlen."

Sinnvoll sei gleichfalls die angestrebte Herausnahme der Tages-
und Nachtpflege aus dem Anwendungsbereich des Heimgesetzes, so Mauel.

Kein Beitrag zur Entbürokratisierung, sondern vor dem Hintergrund
knapper Haushaltsmittel quasi ein "enteignungsgleicher Eingriff zu
Lasten der Einrichtungsbetreiber durch die Hintertür" sei hingegen
ein Zusatz im Gesetzesentwurf, betont Mauel, wonach die
Grundstückskosten bei der gesonderten Berechnung der
betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen nicht
berücksichtigungsfähig sind. Dies trotz der klaren Rechtsprechung des
Bundessozialgerichts.

Herbert Mauel: "Der bpa wird seine Einrichtungen weiterhin dabei
unterstützen, dass die betriebsnotwendigen Investitionskosten,
einschließlich aller darin enthaltener Aufwendungen, als fester
Bestandteil angemessener Vergütungen angemessenen refinanziert
werden."


Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=17920
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Für Rückfragen: Herbert Mauel, 030 / 30 87 88 60


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