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Zum heute vorgelegten Gentechnikgesetzentwurf des BMELV: Haftungsregelung nach wie vor ungeeignet / Zweiklassenlandwirtschaft zwischen Biolandbau und herkömmlicher Landwirtschaft

Geschrieben am 20-07-2007

Mainz (ots) - Der heute den Verbänden zugestellte Gesetzentwurf
zum Gentechnikgesetz enthält nach wie vor gravierende Schwachstellen.
Zentrale Problemstellungen zum Schutz der gentechnikfreien
Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung sind weiter ausgeblendet.
Bioland fordert daher von Minister Seehofer entsprechende
Nachbesserungen.

Sachlich nicht haltbar ist das unterschiedliche Schutzniveau für
ökologisch und konventionell wirtschaftende Betriebe. So soll die
Abstandregelung von Genmais zu Ökomais 300 m und zu herkömmlichen
Mais nur 150 m betragen. "Eine Zweiklassengesellschaft in der
Landwirtschaft lehnen wir ab. Jeder gentechnikfrei wirtschaftende
Betrieb, und das sind 99,9% aller Landwirte, muss gleichermaßen vor
Kontaminationen mit GVO geschützt werden", so Bioland Präsident
Thomas Dosch.

Weiterhin ungenügend ist die Frage der Haftung im Schadensfall
geregelt. So sollen laut Gesetzentwurf Einträge von GVO in Lebens-
und Futtermittel erst ab einer Schwelle von 0,9% einen
Schadensersatzanspruch auslösen. "Kein Landwirt kann Erzeugnisse mit
so hohen Eintragswerten am Markt absetzen - zum einen weil dies gegen
die Erwartungen der Verbraucher spricht, zum anderen weil alle
weiteren Glieder der Lebensmittelkette wie Verarbeitung und Handel
für sich ebenfalls Sicherheitsmargen für den Fall einer Kontamination
beanspruchen", so Dosch. Nur wenn am Ende der Kette der Wert von 0,9%
an GVO-Einträgen nicht überschritten ist, wird keine
GVO-Kennzeichnungspflicht ausgelöst. Die Gleichsetzung von
Kennzeichnungsgrenzwert und Haftungsgrenzwert ist realitätsfremd.
Vorsorgemaßnahmen gehen zu Lasten der Nicht-GVO-Landwirte, verteuern
deren Produkte und gefährden die Wahlfreiheit für Landwirte und
Verbraucher.

Positiv ist, dass das Standortregister von Gentech-Feldern in
seiner jetzigen transparenten Form mit Angabe des Grundstücks
erhalten bleiben soll. Damit werden bürokratische Antragsverfahren
auf Einsichtnahme in das Register vermieden.

Originaltext: Bioland e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=58356
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_58356.rss2

Pressekontakt:
Bioland e.V.
Kaiserstr. 18
55116 Mainz

Präsident, Thomas Dosch,
Tel: 06131/2397914, E-Mail: praesidium@bioland.de

Ressort Öffentlichkeitsarbeit, Ralf Alsfeld,
Tel: 06131/2397917, E-Mail: presse@bioland.de


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