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Lausitzer Rundschau: Verschärftes Strafrecht für Jugendliche Das letzte Mittel

Geschrieben am 18-07-2007

Cottbus (ots) - Die deutsche Justiz ist nicht dafür bekannt, mit
jugendlichen Straftätern besonders hart ins Gericht zu gehen. Das ist
im Prinzip auch gut so. Denn was ein Heranwachsender an
Gesetzesverletzungen begeht, bleibt seriösen Untersuchungen zufolge
oft nur eine persönliche Episode. Allerdings gibt es auch
Extremfälle. Wer als Jugendlicher zum Beispiel jemanden quält und
tötet und auch im Strafvollzug keinerlei Bereitschaft zur Mitwirkung
an Therapiemaßnahmen zeigt, der ist zumindest anfällig für
Wiederholungstaten, wenn er aus dem Gefängnis kommt. Justizministerin
Brigitte Zypries (SPD) will solche Gefahren nun minimieren, indem das
Instrument der Sicherungsverwahrung auch bei jugendlichen
Schwerstverbrechern zum Zuge kommen soll. Die Opposition spricht
indes von einem Irrweg nach dem Motto Wegsperren und Vergessen. Doch
das ist Unsinn. Nicht nur, dass die Entscheidung für eine
Sicherungsverwahrung von Jugendlichen erst am Ende der Haftverbüßung
angeordnet werden darf. Nach dem Erwachsenenstrafrecht kann sie
dagegen schon im Strafurteil selbst verankert sein. Die Berechtigung
der Maßnahme muss auch in kürzeren Etappen überprüft werden als bei
erwachsenen Straftätern. Das sind geeignete Kriterien, um die Gefahr
einer Wiederholungstat verantwortungsvoll auszuleuchten und die
Möglichkeit der Resozialisierung nicht aus dem Blick zu verlieren. Am
Ende dürfte die Justiz auch nur in sehr geringem Maße von der
Sicherheitsverwahrung Gebrauch machen. Natürlich ist das Instrument
nicht zur Ursachenbekämpfung von Gewalttaten geeignet. Aber es kann
die Allgemeinheit besser vor Schwerstverbrechern schützen. Und genau
darauf kommt es in diesem Fall an.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=47069
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