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Westdeutsche Zeitung: Embryonenschutzgesetz = von Eberhard Fehre

Geschrieben am 17-07-2007

Düsseldorf (ots) - Die Kunst, Blinden das Sehen und Lahmen das
Laufen zu ermöglichen - lange ein Privileg der Kirche -, hat in den
jüngsten 2000 Jahren kaum nennenswerte Fortschritte gemacht. Die
Hoffnungen aber blieben und wurden an die Wissenschaft delegiert. Die
Erfolgsmeldungen der Stammzellforschung aus Großbritannien, Israel
oder den USA haben deshalb auch in Deutschland die Debatte über die
ethische Vertretbarkeit der Embryonenforschung neu angefacht. Und
natürlich auch die Frage neu aufgeworfen, ob es denn gleichsam
umgekehrt überhaupt ethisch vertretbar sei, in Deutschland eine
Forschung zu verbieten, die vielen Schwerstkranken Hilfe bieten und
tausendfaches Leid lindern kann. Denn auch wenn noch viele Hürden zu
nehmen sind, scheint doch festzustehen: Therapien für
Querschnittslähmung, ererbte Diabetes oder Parkinson sind näher
gerückt.
Das ist der Hintergrund, der den Ethikrat bewog, das
Embryonenschutzgesetz von 2002 einer Revision zu unterziehen. Denn
dieses Gesetz, das deutschen Wissenschaftlern nur die Arbeit an
Stammzelllinien vor dem Stichtag 1. Januar 2002 erlaubt (was heute
die Forschung praktisch unmöglich macht), war tatsächlich ja nur ein
fauler Kompromiss. Zwischen einer christlich, teils auch grün
orientierten Fraktion kategorischer "Lebensschützer" auf der einen
und einer auf die Freiheit der Wissenschaft pochenden Gruppe auf der
anderen Seite. Und keine Seite konnte zufrieden sein: Der Forschung
legte das Gesetz enge - viele Wissenschaftler meinen: zu enge -
Fesseln an, den Lebensschützern war selbst diese nun erlaubte Arbeit
an Embryonen ein "moralischer Dammbruch". Was blieb, war eine Lage,
die es dem Wissenschaftler fast unmöglich machte, "sich ohne
Begleitung eines Verfassungsjuristen und eines Moraltheologen ins
Labor zu trauen", wie Hubert Markl, damals Präsident der
Max-Planck-Gesellschaft, spottete.
Auf Dauer wird der Gesetzgeber deutschen Wissenschaftlern nicht
untersagen können, was britischen oder israelischen erlaubt ist. Die
Festlegung eines neuen Stichtags löst nichts. Wir sollten konsequent
sein: Auch deutsche Forscher sollten mit Stammzelllinien aus
überzähligen Embryonen arbeiten dürfen. Ohne Stichtag und ohne Angst
vor dem Staatsanwalt.

Originaltext: Westdeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=62556
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_62556.rss2

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Westdeutsche Zeitung
Nachrichtenredaktion
Telefon: 0211/ 8382-2358
redaktion.nachrichten@westdeutsche-zeitung.de


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