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Neuer Tarifvertrag für 78.000 BA-Angestellte

Geschrieben am 18-04-2006

Nürnberg (ots) - Nach 15-monatigen Tarifverhandlungen haben der
Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (BA), die Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die dbb tarifunion ein
vollständig neues Tarifvertragswerk für die rund 78.000
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der BA abgeschlossen. In einem der
größten Beschäftigungsbereiche des öffentlichen Dienstes wurde damit
ein erheblich modernisiertes und stärker leistungsorientiertes
Tarifrecht etabliert. "Das Ergebnis ist für die BA ein weiterer
wichtiger Schritt beim Umbau zu einem modernen Dienstleister", sagte
BA-Vorstandsvorsitzender Frank-J. Weise. "Entscheidend ist für uns,
dass es endlich möglich ist, unser Personal flexibler einzusetzen und
individuelle Leistung angemessen zu honorieren."

BA-Personalvorstand Raimund Becker hob die gute Zusammenarbeit mit
den Tarifpartnern von ver.di und dbb tarifunion hervor: "Die
Gewerkschaften haben ihren Reform- und Kooperationswillen unter
Beweis gestellt." Den Tarifparteien ist es vor dem Hintergrund
heftiger Tarifauseinandersetzungen im übrigen öffentlichen Dienst
gelungen, sich ohne öffentliche Auseinandersetzungen oder
Arbeitskämpfe über tief greifende Veränderungen zu einigen. "Bei uns
gab es weder öffentliche Proteste oder gar Streik", lobte Becker die
Kooperation.

Bereits der Abschlussbericht der Hartz-Kommission hatte deutlich
modernere Tarifstrukturen für die BA und eine weitgehende Loslösung
vom überkommenen Beamtenrecht des öffentlichen Dienstes gefordert.
Diesen Impuls greift das neu geschaffenen Tarifvertragswerk auf. Es
besteht aus nur noch 4 statt bisher mehr als 50 Einzeltarifverträgen.
Weil sich außerdem in den vergangenen zwei Jahren die Organisation -
und damit die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - der BA
auf allen Ebenen grundlegend verändert hat, war der Druck zu einer
Neugestaltung des Tarifvertrags deutlich höher als im übrigen
öffentlichen Dienst.

Das Herzstück des neuen Tarifvertragswerks ist das neue
Bezahlungssystem. Es löst sich sehr weit vom herkömmlichen Prinzipien
des öffentlichen Dienstrecht. Damit fördert es eine
- ausgeprägte Leistungsorientierung,
- flexible und veränderbare Steuerung des Personaleinsatzes und
- mitarbeiterentwicklungsorientierte Durchlässigkeit der
Tätigkeitsebenen.

Nach dem neuen System setzt sich das Gehalt eines Beschäftigten im
Kern aus drei Komponenten zusammen:
- einem Festgehalt, das über sechs leistungsorientierte
Entwicklungsstufen gespreizt ist,
- einer jederzeit widerruflichen Funktionsstufe, wenn der
Beschäftigte eine bestimmte Funktion ausübt,
- einer individuellen Leistungskomponente als Bonus.

Der Aufstieg in den Entwicklungsstufen der Festgehälter richtet
sich nicht nur nach einer bestimmten Beschäftigungszeit, sondern auch
nach der individuellen Leistung des Mitarbeiters. Darüber müssen
nicht mehr - wie sonst im öffentlichen Dienst üblich - paritätisch
besetzte Kommissionen, in denen Dienststellenleitungen und
Personalvertretungen vertreten sind, entscheiden.
Demgegenüber können notwendige Veränderungen in der
geschäftspolitischen Bewertung von Einzeltätigkeiten, die sich in der
Festlegung der Funktionsstufen niederschlagen, künftig unabhängig von
formellen Tarifverhandlungen, d.h. "betriebsnah" festgelegt werden.

Kernelement der leistungsorientierten Bezahlung ist die
individuelle Leistungskomponente in Höhe von bis zu 10 Prozent des
Festgehalts. Im Sinne einer größeren Flexibilität sieht das Tarifwerk
der BA weitere verschiedene Elemente vor, um besondere Leistungen zu
vergüten: Leistungszulagen, Leistungsprämien, Teamprämien,
nichtmonetäre Leistungsanreize. Dies wird ergänzt durch Vergabe von
Führungspositionen auf Probe bzw. auf Zeit.

Mit ihrem breiten Instrumentarium an flexiblen Elementen verfügt
die BA im Bereich der Leistungsbezahlung über ein im öffentlichen
Dienst bislang einzigartiges Handlungs- und
Personalsteuerungsspektrum. Ein wesentlicher Mehrwert im neuen
Tarifsystem für die Beschäftigten ist damit - neben neuen
tarifvertraglich garantierten Personalführungsstandards - vor allem
die Verbesserung des Personalentwicklungssystems und damit die
Möglichkeiten eines individuellen Fortkommens.

Auf der Basis eines an diesem Tarifvertrag orientierten Konzepts
wird derzeit in Abstimmung mit den maßgeblichen Bundesministerien und
Interessenorganisationen daran gearbeitet, vergleichbare Regelungen
für die noch rund 21.000 Beamten der BA zu schaffen. Die BA hatte vor
einiger Zeit bereits festgelegt, keine neuen Beamtenverhältnisse in
ihrem Geschäftsbereich mehr zu begründen, sich aber gleichsam
verpflichtet, die vorhandenen Beamten weder zu benachteiligen noch zu
privilegieren.

Das neue Tarifwerk ist für die BA kostenneutral. Den höheren
Ausgaben für Übergangsregelungen stehen Einsparungen in der Zukunft
gegenüber. Die Mitarbeiter profitieren von dem neuen Tarifwerk, weil
es bessere Entwicklungsperspektiven bietet: Karrierewege in der BA
orientieren sich künftig weniger an formellen Kriterien, sondern an
der Leistung des Mitarbeiters.

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6776
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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