| | | Geschrieben am 06-07-2007 Südwest Presse: Kommentar zum Thema Nebeneinkünfte
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 Ulm (ots) - Kaum sind die Einkünfte aus den Nebentätigkeiten der
 Bundestagsabgeordneten zur öffentlichen Angelegenheit geworden, gerät
 die Regelung schon wieder unter Beschuss. Das war nach dem
 Unentschieden der Karlsruher Richter nicht anders zu erwarten. Die
 Kläger wittern ihre Chance, die verfassungspolitischen Bedenken für
 eine parlamentarische Revision nutzen zu können, die Verfechter einer
 möglichst kompletten Transparenz wollen den nächsten Schritt zum
 "gläsernen Abgeordneten" tun. Vernünftig aber wäre es, mindestens bis
 zum Ende dieser Wahlperiode abzuwarten, welche Wirkung das Gesetz
 entfaltet. Ob sich einzelne Parlamentarier unter dem Druck ihrer
 Wähler von umstrittenen Nebenjobs trennen oder mindestens gezwungen
 werden, vor Ort Auskunft über den Zweck und den Nutzen mancher
 Tätigkeit zu geben. Klare Verhältnisse schränken Politiker in ihrem
 nebenberuflichen Aktionsradius nicht automatisch ein.
 Bislang deutet nichts darauf hin, dass dem Bundestag künftig
 Mitglieder mit vielfältiger Berufserfahrung abhandenkommen, weil sich
 potenzielle Kandidaten scheuen, ihre Nebeneinkünfte offenzulegen. Das
 wäre auch bedauerlich, denn ein Parlament von Volksvertretern, die
 zwar frei von jeder nebenberuflichen Betätigung sind, aber ein Leben
 lang abhängig von der Politik, den Parteien oder dem Staatsdienst,
 wünschen wir uns gewiss nicht.
 
 Originaltext:         Südwest Presse
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