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Pauschale für Ehrenamtliche / Kolpingwerk Deutschland begrüßt steuerliche Entlastung

Geschrieben am 06-07-2007

Köln (ots) - Nach Beschluss des Bundestages werden unentgeltliche
Zeitspenden nun steuerlich anerkannt. In zweiter und dritter Lesung
wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des
ehrenamtlichen Engagements in geänderter Fassung vom Bundestag
verabschiedet. Ehrenamtlich Tätige können demnach eine
Aufwandspauschale von 500 Euro steuerlich geltend machen. Das
Kolpingwerk Deutschland begrüßt diese Regelung. Damit wird die Arbeit
von Ehrenamtlichen im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen
Bereich gewürdigt und das bürgerschaftliche Engagement weiter
gestärkt. Bedauert wird allerdings, dass der Freibetrag für
Übungsleiter geringer ausfällt als geplant. Die Übungsleiterpauschale
wird auf 2.100 Euro angehoben statt auf 2.400 Euro wie von der
Koalition beantragt. Wer die Aufwandspauschale von 500 Euro gewährt
bekommt, muss jedoch auf die Aufwandsentschädigung aus öffentlichen
Kassen und den Übungsleiterfreibetrag verzichten.

Als Nachweis für eine Spende wird ab sofort ein Bankbeleg bis zu
200 Euro statt wie bisher 100 Euro anerkannt. Das führt zu einer
deutlichen Vereinfachung, denn damit entfällt die Ausstellung von
Spendenbescheinigungen durch den Begünstigten.

Originaltext: Kolpingwerk Deutschland gGmbH
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=52043
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_52043.rss2

Pressekontakt:
Kolpingwerk Deutschland
Heinrich Wullhorst
Pressesprecher
Kolpingplatz 5-11
50667 Köln
Tel: (0221) 20701-241
Mobil: (0172) 5604303
E-Mail: heinrichwullhorst@kolping.de
Homepage: www.kolping.de


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