| | | Geschrieben am 06-07-2007 Sachverständigenrat für Coaching nimmt Arbeit auf / DBVC unterstreicht Führungsanspruch mit Einrichtung des Sachverständigenrates
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 Frankfurt (ots) - Mit der zunehmenden Bedeutung von Coaching in
 der Wirtschaft steigt auch die Anzahl möglicher Konflikte in einem
 bisher weitgehend ungeregelten Markt. Trotz zunehmender
 Professionalisierung der Anbieter und dem Versuch einheitliche
 Qualitätsstandards zu etablieren, fehlte es bisher an einem
 unabhängigen Gremium, an das sich im Streitfall Juristen wenden
 können. Mit der Einrichtung eines Sachverständigenrates durch den
 Deutschen BundesVerband Coaching e.V. (DBVC), ist diese Lücke nun
 geschlossen worden, wie der Verband bei einem Pressegespräch in
 Frankfurt mitteilte.
 
 Der DBVC versteht sich als Dachverband von professionellen Coachs
 in Deutschland und versucht seit Jahren objektive Kriterien für
 Coaching im Markt zu etablieren. Ein nicht ganz einfaches Unterfangen
 bei rund 35.000 Anbietern und der Versuchung unterschiedlichste
 Beratungs-, Therapie- und Trainingsangebote durch "Coaching"
 aufzuwerten. "Nur ein Bruchteil der Anbieter von Coaching, ist auch
 ein kompetenter Businesscoach" weiß Klaus Stadler, Vorstandsmitglied
 im DBVC. Streitfälle, auch juristischer Art, sind vorprogrammiert.
 
 Nun steht mit dem Sachverständigenrat eine Anlaufstelle bereit, an
 die sich Richter oder die jeweiligen Parteien wenden können um die
 Streitfragen unabhängig beurteilen zu lassen. Der DBVC sieht das auch
 als geeignete Maßnahme, der zunehmenden Verwässerung des Begriffes
 "Coaching" entgegenzuwirken. Das Gremium setzt sich aus drei bis fünf
 DBVC Mitgliedern zusammen, die die unterschiedlichen Marktteilnehmer
 präsentieren. So gehören dem Rat analog zu dem vier Säulen Prinzip
 des Verbandes neben den Coaches auch Unternehmensvertreter, Ausbilder
 und Wissenschaftler an. "Unser Ziel ist die möglichst
 niederschwellige Klärung von Konflikten bei gleichzeitig
 größtmöglicher Transparenz" sagt Horst Kraemer, Vorsitzender des
 Sachverständigenrates.
 
 Grundsätzlich spricht der Sachverständigenrat kein Recht. Er gibt
 Empfehlungen ab oder erstellt Gutachten und begründet diese mit
 sachlichen Argumenten, die sich auf die Praxis und den jeweiligen
 Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis stützen. Um
 Interessenskonflikte zu vermeiden, sind Gremiumsmitglieder von allen
 Fällen, in denen sie persönlich betroffen sind, ausgeschlossen. Der
 Sachverständigenrat arbeitet nach einer transparenten
 Gebührenordnung, die auf der Homepage des DBVC einsehbar ist.
 Anfragen an das Gremium sind über die Geschäftsstelle des DBVC zu
 richten.
 
 Der DBVC ist der führende Verband im deutschsprachigen Raum, der
 sich auf Business Coaching und Leadership fokussiert. Mitglieder des
 DBVC sind bekannte und profilierte Coaching-Experten, die als
 Wegbereiter für Coaching in Deutschland gelten. Seiner führenden
 Rolle gemäß setzt sich der DBVC für Seriosität, Qualitätsstandards
 und Professionalität im Coaching-Bereich ein. Als einziger Verband
 verfolgt der DBVC ein "4-Säulen-Konzept" und verbindet Experten aus
 allen relevanten Feldern: Coaching, Unternehmen, Wissenschaft und
 Weiterbildung. Er veranstaltet den DBVC Coaching-Kongress und sucht
 regelmäßig das Gespräch mit Unternehmen und Wissenschaft in den DBVC
 Dialogforen.
 
 Originaltext:         DBVC
 Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=67261
 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_67261.rss2
 
 Weitere Informationen erhalten Sie bei:
 Deutscher BundesVerband Coaching e.V.
 DBVC-Geschäftsstelle
 Hannoversche Strasse 3
 Tel./Fax: +49 (0) 5 41 - 5 80 48 08/09
 D-49084 Osnabrück
 E-Mail: info@dbvc.de
 
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