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Zahnärzte sehen deutlichen Widerspruch zwischen Worten und Taten

Geschrieben am 06-07-2007

Berlin (ots) -

Überlegungen des BMG zur Novellierung der GOZ hebeln Forderungen
des Sachverständigenrates nach Patientensouveränität aus

Das aktuelle Gutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung
der Entwicklung im Gesundheitswesen sieht in weiten Teilen des
Systems nach wie vor deutliche Mängel in den Bereichen
Primärprävention und Gesundheitsförderung. "In der Zahnmedizin kann
man dagegen von einer wirklichen, in der deutschen
Präventionslandschaft Vorbildcharakter besitzenden, Erfolgsstory
sprechen, meint Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK, doch
auch in unserem Gebiet gibt es ein großes Potenzial für präventive
Maßnahmen bei Menschen in schwierigen sozialen Lebenslagen. Dabei
handelt es sich aber um eine Querschnittsaufgabe aller
Politikfelder."

Der Rat empfiehlt u.a., ärztliche Kompetenzen an andere
Berufsgruppen zu delegieren, z. B. im Pflegebereich. Das
Zahnheilkundegesetz eröffnet bereits viele Möglichkeiten der
Delegation an dafür qualifizierte nicht-zahnärztliche
MitarbeiterInnen. Zudem wird die BZÄK ihren Delegationsrahmen an den
perspektivischen Bedarf anpassen, um einerseits Rechtssicherheit zu
erzielen und andererseits auf die Herausforderungen einer alternden
Gesellschaft frühzeitig zu reagieren.

Viele SVR-Vorschläge zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung
werden vom Bundesministerium für Gesundheit begrüßt, da sie dem
"Wohle der Patientinnen und Patienten" dienen. Ob die propagierten
finanziellen Anreizsysteme für eine qualitätsbezogene ärztliche
Vergütung dabei hilfreich sind darf bezweifelt werden.

Mit aller Deutlichkeit fordert der Präsident der BZÄK, Dr. Dr.
Jürgen Weitkamp, von der Politik, die diskutierte Öffnungsklausel im
Rahmen der geplanten Novellierung der privaten Gebührenordnung für
Zahnärzte einer kritischen Diskussion zu unterziehen. Dieses Ansinnen
des BMG führe "zu einer eingeschränkten Vertragsfreiheit von Patient
und Zahnarzt, zur Schwächung der Versichertenposition, zur Einführung
von GKV-Strukturen im PKV-Bereich und zu einer eingeschränkten freien
Arztwahl der Versicherten. Damit kann die gewünschte Stärkung der
Patientensicherheit ad absurdum geführt werden." Die BZÄK hat deshalb
eine Honorarordnung für Zahnärzte als Referenzmodell erarbeitet.

Ausführliche Stellungnahme der BZÄK zum SVR-Gutachten unter:
http://www.bzaek.de/list/presse/070706_pm_svr/stellungnahme.pdf

Originaltext: Bundeszahnärztekammer
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=30852
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_30852.rss2

Pressekontakt:
Jette Krämer
Tel.: 030 / 400 05 -150
presse@bzaek.de


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