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Der Tagesspiegel: Anwälte haben Bedenken gegen Offenlegungspflicht der Parlamentarier

Geschrieben am 05-07-2007

Berlin (ots) - Nach der Statistik des Deutschen Bundestags sind
derzeit fast ein Viertel aller Abgeordneten Juristen. Zumindest die
Zahl der Anwälte unter ihnen könnte sich in Zukunft verringern. Durch
die Offenlegungspflicht ihrer Nebeneinkünfte sehen sich diese im
Konflikt mit den Geheimhaltungspflichten gegenüber ihren Mandanten.
Diese Geheimhaltung aber zählt zu den Hauptpflichten eines Anwalts.
Kommt er ihr nicht nach, kann er sich strafbar machen. Der Präsident
der Bundesrechtsanwaltskammer, Bernhard Dombek, steht dem Gesetz
daher kritisch gegenüber. Zwar müssten die Namen der Mandanten nicht
angegeben werden. Ein Abgeordneter könne neben seiner Tätigkeit im
Parlament aber ohnehin zeitlich meist nur eine geringe Anzahl an
Mandaten wahrnehmen. Hierdurch sei zu befürchten, dass die Identität
der Klienten letztlich doch ermittelbar werde. "Ich würde jedem
Anwalt raten, einer Gesellschaft beizutreten", sagt Dombek. Schließe
sich ein Anwalt etwa einer GmbH an, müsse er nur die Gesamtsumme
angeben, die er von dieser erhalte, nicht dagegen die einzelnen
Honorare. Ein Rückschluss auf die Mandanten scheide damit aus. Nicht
jeder Anwalt aber wolle als Gesellschafter tätig sein.
Auch der Präsident des Deutschen Anwaltsvereins, Hartmut Kilger
erwartet negative Auswirkungen durch das Gesetz. Es erschwere die
Vereinbarkeit von Anwaltstätigkeit und Abgeordnetenmandat. "Es wird
in Zukunft schwieriger werden, die Tätigkeit als Parlamentarier für
Freiberufler interessant zu machen", fürchtet Kilger. Auf Dauer werde
sich das auch auf die Zusammensetzung des Bundestages auswirken. Eine
Entwicklung die zu bedauern sei. "Es wäre schlimm, wenn niemand mehr
Parlamentarier werden könnte, der durch seinen Beruf auch mit beiden
Beinen im Leben steht." Es sei durchaus ein Unterschied, ob jemand
selbst schon einmal einen Arbeitsplatz geschaffen oder nur darüber
diskutiert habe. Hinsichtlich der Unabhängigkeit der Abgeordneten,
schließt er sich der Argumentation der Kläger an. Danach wären
Nebeneinkünfte für die Unabhängigkeit eines Abgeordneten gerade
vorteilhaft, weil sie den Einfluss seiner Partei auf ihn begrenzen.
Die Selbstkontrolle unter Freiberuflern hält Kilger für ausreichend.
Man könne auf das Verantwortungsgefühl des Einzelnen zählen. "Ich
habe viele Anwälte kennengelernt, die Beruf und Mandat sehr gut
vereinbaren konnten." Auch er halte Transparenz für wichtig in einer
Demokratie. "Aber Vertrauen hat auch seinen Sinn."

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030/26009-389.

Mit freundlichen Grüßen,

Der Tagesspiegel
Politikredaktion

Originaltext: Der Tagesspiegel
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Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de
 


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