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Rheinische Post: Abgeordnete und Nebeneinkünfte - Von MARGARETE VAN ACKEREN

Geschrieben am 04-07-2007

Düsseldorf (ots) - Das oberste deutsche Gericht hat gesprochen.
Und jetzt? Bundestagsabgeordnete müssen ihre Nebeneinkünfte offen
legen. Dies immerhin ist klar. Doch was die eine Hälfte der
Verfassungsrichter so energisch einfordert, weist die andere mit
derselben Entschiedenheit zurück. So zeugt das Karlsruher Urteil
unterm Strich von so viel Unsicherheit, vom Suchen und Stochern im
Grundsätzlichen, dass mehr zurückbleibt als nur ein mulmiges Gefühl.

Es hat schon etwas Kurioses, dass nicht einmal das höchste
deutsche Gericht mit klarer Mehrheit feststellen kann, wie viel Raum
der Bundestagsabgeordnete neben seinem Mandat für berufliche
Tätigkeit bekommen und inwieweit er darüber Rechenschaft ablegen
soll. Das eine Verfassungsorgan weiß also nicht so recht, was es von
dem anderen halten soll.

Zwischen den Schreckensbildern vom reinen Apparatschik-Parlament
und einem Plenum mit nichts als verkappten Hobby-Abgeordneten gibt es
einen Mittelweg, und dafür braucht es praktikable Lösungen. Mit
vereinten Kräften sollten die Parlamentarier daran noch einmal
arbeiten. Hart haben derweil vier Richter die Entscheidung von
Friedrich Merz gerügt, als Anwalt den politisch heiklen Auftrag der
Vorbereitung des RAG-Börsengangs zu übernehmen. Solche Konflikte
seien zu vermeiden. Dies war wohl auch die Rüge für einen ziemlich
arroganten Auftritt.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=30621
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_30621.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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