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Westfalenpost: Für die Wähler Entscheidung in Sachen Zusatztätigkeit

Geschrieben am 04-07-2007

Hagen (ots) - Von Winfried Dolderer

Drehen wir den Spieß einmal um: Wer nichts zu verbergen hat, hat
nichts zu befürchten, hören Bürger gelegentlich von Politikern, wenn
es zum Beispiel darum geht, dem Finanzamt Einblick in private
Bankkonten zu verschaffen. Entsprechend sollten unsere Abgeordneten
auch nichts zu befürchten haben, wenn jetzt ihre Zusatzeinkünfte
veröffentlicht werden. Denn dass sie etwas zu verbergen hätten,
wollen wir doch nicht annehmen.
Das Interesse des Publikums an dem, was da veröffentlicht wird,
dürfte sich ohnehin in Grenzen halten. Es hat ja schon stark
nachgelassen, seit vor Jahren die Debatte hochkochte, in der das
Bundesverfassungsgericht jetzt einen späten Schlusspunkt gesetzt hat:
Wieviel von ihrer Zeit müssen Abgeordnete ihrem Mandat widmen, und
inwieweit können sie daneben anderen Tätigkeiten nachgehen? So
lautete damals die Frage. Keine einfache, nicht einmal für die
Verfassungsrichter, deren Votum geteilt blieb.
Es kann ja nicht darum gehen, von jedem Parlamentarier den
kompletten Berufsausstieg zu verlangen auf die Gefahr hin, nach der
nächsten Wahl als Sozialfall dazustehen. Andererseits: Undenkbar ist
es nicht, dass gelegentlich erst das Mandat dem Abgeordneten Zugang
zu einer lukrativen Zusatztätigkeit eröffnet. Ganz zu schweigen von
der Möglichkeit oder auch nur dem Verdacht der Interessenvermengung.
Darüber im Einzelfall zu urteilen, gebührt in der Demokratie dem
informierten Wähler. Voraussetzung ist freilich, dass er sich so
umfassend wie möglich informieren kann. Mit der gestrigen
Entscheidung steht es darum etwas besser.

Originaltext: Westfalenpost
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