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Mehr Licht als Schatten / Kolpingwerk Deutschland fordert Entlastung für Ehrenamtliche

Geschrieben am 04-07-2007

Köln (ots) - Folgt der Bundestag am Freitag dem geänderten
Gesetzentwurf zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen
Engagements, werden erstmals auch unentgeltliche Zeitspenden
steuerlich anerkannt. "Damit wird eine alte Forderung des
Kolpingwerkes Deutschland zumindest im Ansatz umgesetzt", begrüßt
Gitte Scharlau vom Kolping-Bundesvorstand die Einigung unter den
Fachpolitikern. Demnach sollen unentgeltlich ehrenamtlich Engagierte
ab sofort eine Aufwandspauschale von 420 Euro steuerlich geltend
machen können. Ursprünglich war sogar eine Minderung der Steuerschuld
um 300 Euro jährlich vorgesehen. Diese Regelung sollte nach den
Plänen des Finanzministers aber nur Engagierten im Bereich der
Betreuung alter, kranker und behinderter Menschen zugute kommen. Das
Kolpingwerk Deutschland hatte die sachlich nicht gerechtfertigte
Eingrenzung auf wenige Engagierte kritisiert. "Das
Verhandlungsergebnis weist mehr Licht als Schatten auf. So
wünschenswert eine noch höhere steuerlich Entlastung von ehrenamtlich
Engagierten gewesen wäre, so gut ist jetzt aber auch, dass möglichst
viele Engagierte von einer etwas geringeren Begünstigung profitieren
sollen", zieht Gitte Scharlau ein insgesamt zufriedenes Resümee. Ein
weiterer Wermutstropfen liege darin, dass auch die Aufstockung des so
genannten Übungsleiterfreibetrags geringer ausfallen solle als
ursprünglich geplant. Die Förderung des Engagements geschehe in
vielen kleinen Schritten, unter denen das Gesetz einen Meilenstein
markiere, so Scharlau. Dabei komme es bei weitem nicht nur, aber auch
auf das Steuerrecht an. Dadurch werde die gesellschaftliche
Anerkennung des Engagements ganz konkret spürbar.

Originaltext: Kolpingwerk Deutschland gGmbH
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=52043
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_52043.rss2

Pressekontakt:
Kolpingwerk Deutschland
Heinrich Wullhorst
Pressesprecher
Kolpingplatz 5-11
50667 Köln
Tel: (0221) 20701-241
Mobil: (0172) 5604303
E-Mail: heinrichwullhorst@kolping.de
Homepage: www.kolping.de


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