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CSU-Landesgruppe / Silberhorn: Gesicherte Rechtsgrundlage für Bundeswehreinsatz in Afghanistan

Geschrieben am 03-07-2007

Berlin (ots) - Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die
Klage der Fraktion "Die Linke" gegen den Tornado-Einsatz in
Afghanistan erklärt der außen- und sicherheitspolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Thomas Silberhorn:

Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die
Vereinbarkeit des Tornado-Einsatzes in Afghanistan mit dem
Grundgesetz ist ein wichtiges Signal an unsere Soldatinnen und
Soldaten, dass ihr Einsatz für Frieden und Sicherheit eindeutig auf
einer gesicherten Rechtsgrundlage beruht. Die Argumentation der
Fraktion "Die Linke", die Beteiligung der Bundeswehr an dem von der
NATO geführten Einsatz der Internationalen
Sicherheitsunterstützungstruppe (ISAF) in Afghanistan sei von der
Zustimmung des Bundestages zum NATO-Vertrag nicht mehr gedeckt,
entbehrt damit jeder Grundlage.

Wie das Bundesverfassungsgericht feststellt, liefert der
ISAF-Einsatz in Afghanistan "keine Anhaltspunkte für eine
strukturelle Abkopplung der NATO von ihrer friedenswahrenden
Zweckbestimmung". Die Entsendung der Tornado-Aufklärungsflugzeuge
nach Afghanistan bewirkt also keinerlei Veränderung des Charakters
der NATO, der Deutschland auf der Grundlage von Art. 24 Abs. 2 GG
"zur Wahrung des Friedens" beigetreten ist.

Zu begrüßen ist außerdem die Klarstellung des
Bundesverfassungsgerichts, dass das Integrationsprogramm des
NATO-Vertrags Einsätze außerhalb des Bündnisgebiets von vornherein
einschließt. Die NATO hat sich mit dem ISAF-Einsatz nicht von ihrem
regionalen Bezugsrahmen gelöst, wie das Bundesverfassungsgericht
feststellt, sondern leistet einen unmittelbaren Beitrag zur eigenen
Sicherheit im euroatlantischen Raum.

Das bestätigt unsere Position, dass wir Konflikte dort lösen
müssen, wo sie entstehen. Wir dürfen auch künftig nicht zusehen, bis
die Auswirkungen von Konflikten in entfernt gelegenen Regionen uns in
Europa einholen. Vielmehr müssen wir unsere eigenen
Sicherheitsinteressen im Rahmen der NATO und der Vereinten Nationen
auch dadurch wahren, dass wir uns durch den Einsatz vor Ort daran
beteiligen, Konflikte beizulegen und die Entstehung neuer
Gefährdungen zu verhindern.

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht auch einer
notwendigen Verlängerung des Tornado-Einsatzes durch den Deutschen
Bundestag im Oktober nichts mehr im Wege.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9535
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_9535.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 24 27
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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