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Pfeiffer: Pflege-Kompromiss ein Schritt zur Verbesserung der Situation Demenzkranker / Aber weitere Reformen notwendig

Geschrieben am 21-06-2007

Siegburg (ots) - "Der Kompromiss der Koalitionspartner zur
Pflegeversicherung ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der
Situation demenzkranker Menschen in der Pflegeversicherung", sagte
Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende der Ersatzkassenverbaende
VdAK/AEV auf dem Hauptstadtkongress Gesundheit 2007 in Berlin. Um die
Betreuungssituation dieser Menschen zu verbessern und dies auch zu
finanzieren, sei die geplante moderate Beitragssatzanhebung von 0,25
Prozentpunkten nachvollziehbar und angemessen. "Wenn die Konjunktur
mitspielt, werden die hoeheren Pflegebeitraege bis 2014 bzw. 2015
ausreichen, um die verbesserten Leistungen zu finanzieren", so
Pfeiffer. Weitere Reformen muessten jedoch folgen. Vor dem
Hintergrund der demographischen Entwicklung und den veraenderten
Anforderungen an die Pflege sollten die notwendigen weiteren
Veraenderungen nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Pfeiffer betonte, mit den erhoehten Pflegebeitraegen koennten die
Leistungen für Demenz- und Alzheimer-Kranke aufgestockt werden. So
soll der Betreuungsbetrag für Demente von bisher 460 Euro jaehrlich
auf bis zu 2.400 Euro jaehrlich angehoben werden. Zudem werde der
Kreis der Leistungsberechtigten erweitert, weil nun auch Menschen
Pflegeleistungen beziehen koennten, die nach dem bisherigen
Pflegebeduerftigkeitsbegriff zwar noch keinen Pflegebedarf, wohl aber
Betreuungsbedarf haetten. Dies trifft insbesondere auf psychisch oder
geronto-psychiatrisch kranke Menschen zu. Damit reagiere die
Koalition auf die Zunahme von Demenzkranken, deren Zahl von heute
rund 1,2 Mio. weiter rapide ansteigen und sich bis zur
Jahrhundertmitte voraussichtlich verdoppeln werde.

Auch die Absicht der Koalitionspartner, die ambulanten
Sachleistungen und das Pflegegeld sowie die Leistungen für schwere
Pflegefaelle in Heimen zu erhoehen und in Drei-Jahres-Schritten zu
dynamisieren, sei richtig. Seit dem Start der Pflegeversicherung im
Jahre 1995 seien die Geld- und Sachleistungen nicht angepasst worden,
waehrend dies jedoch bei den Leistungsentgelten der ambulanten und
stationaeren Pflegeeinrichtungen über die Jahre hinweg geschah. Dies
habe zu einer schleichenden Entwertung der Leistungen und damit auch
dazu gefuehrt, dass die pflegebeduerftigen Menschen und ihre
Angehoerigen immer mehr Geld zuzahlen mussten, um ihre Pflege zu
finanzieren. "Ohne eine Dynamisierung der Leistungen wuerden
zunehmend mehr Menschen in die Sozialhilfe abdriften - und das ist
genau das, was mit der Pflegeversicherung vermieden werden sollte",
erklärte Pfeiffer. Auch die Einfuehrung einer Pflegezeit für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist eine notwendige Maßnahme, um
das in der Pflege notwendige ehrenamtliche Engagement zu
unterstuetzen und zu honorieren.

Pfeiffer begrueßte es, dass die Koalition grundsaetzlich an der
durch Umlage von Arbeitgebern und Versicherten finanzierten
Pflegeversicherung festgehalten habe. Allerdings seien weitere
Reformen notwendig. Wegen der demographischen Entwicklung werde sich
die Zahl der pflegebeduerftigen Menschen von heute rd. 2 Mio. bis zum
Jahre 2030 auf etwa 3,1 Mio. erhoehen. Zudem gebe es großes
Einvernehmen, dass der bislang geltende somatisch gepraegte
Pflegebegriff ueberarbeitet werden muesse. Die Vorbereitungen hierzu
ebenso wie zur Entwicklung eines neuen Begutachtungsinstrumentes
seien bereits im Gange. "Dabei sollen verstaerkt auch Aspekte wie
soziale Teilhabe und Kommunikation beruecksichtigt werden." Dies
werde auch finanzielle Konsequenzen haben, wobei - so Pfeiffer - klar
sein muesse, dass dies nicht nur Aufgabe der Pflegeversicherung sei.
Notwendig sei eine Neubestimmung der Rolle der Kommunen, die eine
Sicherstellungs- und Koordinierungsfunktion, aber auch finanzielle
Verantwortung insbesondere für pflegeergaenzende Leistungen
uebernehmen muessten. Dies sei notwendig, um stationaere Pflege nach
Moeglichkeit zu vermeiden und entlaste damit letztlich auch die
Kommunen von ansonsten erforderlichen Sozialhilfeleistungen.

Nicht hinnehmbar sei, dass sich die privat Versicherten aus der
Solidaritaet verabschieden koennten. Weil die PKV weniger
pflegebeduerftige Menschen versichert, koenne sie erhebliche
Überschuesse erzielen und Finanzreserven aufbauen. Die
Kapitalruecklagen summierten sich Ende 2006 auf rd. 16 Mrd. Euro. Im
Vergleich dazu liegen die Reserven der sozialen Pflegeversicherung
bei 3,5 Mrd. Euro. "Deshalb fordern wir entweder eine gemeinsame
Finanzierung der Pflege durch alle gesetzlich und privat Versicherten
oder zumindest die Einfuehrung eines Finanzausgleichs zwischen
privater und sozialer Pflegeversicherung", so Pfeiffer. In der
Pflegeversicherung gebe es eine grundsaetzliche Versicherungspflicht
für alle gesetzlich und privat Krankenversicherten mit dem gleichen
Leistungsanspruch für alle Versicherten. Zudem sei ein umfassender
Finanzausgleich innerhalb der sozialen Pflegeversicherung eingefuehrt
worden. "Es gibt keinen triftigen Grund, weshalb die privat
Versicherten an diesem Ausgleich nicht beteiligt werden", so Pfeiffer
abschließend.

Originaltext: Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=63905
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_63905.rss2

Pressekontakt:
Michaela Gottfried
Frankfurter Straße 84
53721 Siegburg
Tel.: 0 22 41 / 1 08 - 2 93, Fax: - 4 69
E-Mail: presse@vdak-aev.de


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