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Gehb/Krings: "Kriminalisierung der Schulhöfe" kann nur durch effektiven Auskunftsanspruch verhindert werden

Geschrieben am 21-06-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der gestrigen Anhörung im
Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie erklären
der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Jürgen Gehb MdB, und der Berichterstatter der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für "Geistiges Eigentum" im
Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, Dr. Günter Krings MdB:

Die geplante Ausgestaltung des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs
bringt für den Urheber keine Verbesserung. Dies war das Ergebnis der
gestrigen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages. Die
Rechteinhaber sollen nach der EU-Richtlinie die Möglichkeit erhalten,
bei Urheberrechtsverletzungen im Internet gegen den Internetprovider
einen Auskunftsanspruch zu erwirken, durch den sie die Identität des
Rechtsverletzers aufklären können.

Die Regelung ist aber im Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin
so kostspielig und ineffektiv ausgestaltet, dass die Rechteinhaber
kaum auf dieses Instrument zurückgreifen werden. Dies wurde im Rahmen
der Anhörung deutlich. Pro Rechtsverstoß müsste der Urheber zunächst
800 Euro in die Hand nehmen, um den Anspruch geltend zu machen,
wobei Erfolgsaussicht einer späteren Geltendmachung dieser Kosten als
Schadenersatzanspruch ungewiss wäre.

Damit wird es weiterhin zu einer "Kriminalisierung der Schulhöfe"
kommen, da für die Rechteinhaber wie bisher der Weg über die
Staatsanwaltschaften der einzig gangbare bleibt. In letzter
Konsequenz führen die gesetzlichen Regelungen zu einem gewaltigen
Arbeitsbeschaffungsprogramm für Richter und Staatsanwälte. Der
zivilrechtliche Auskunftsanspruch sollte demgegenüber grundsätzlich
die Chance bieten, dem Rechteinhaber die Instrumente an die Hand zu
geben, um schnell und effektiv gegen Urheberrechtsverletzer
vorzugehen, die ihm großen wirtschaftlichen Schaden zufügen. Es muss
nicht sofort auf das Strafrecht ausgewichen werden. Der
Auskunftsanspruch muss daher auf jeden Fall praktikabel ausgestaltet
werden.

Einen ähnlich nachteiligen Effekt für den Rechteinhaber würde die
Deckelung der Anwaltsgebühren bei berechtigten Abmahnungen bei 50
Euro haben. Wer hier zu niedrige Grenzen setzt, nimmt es in Kauf,
dass bei Urheberrechtsverletzungen künftig nicht mehr der
Rechtsanwalt, sondern der Staatsanwalt vor der Tür steht.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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