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Gehb/Wanderwitz/Klöckner: Versicherungsvertragsrecht fit gemacht für das 21. Jahrhundert

Geschrieben am 20-06-2007

Berlin (ots) - Der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, der zuständige
Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz
MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB, erklären zur heutigen
Beschlussfassung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des
Versicherungsvertragsrechts im federführenden Rechtsausschuss des
Deutschen Bundestages:

Das Versicherungsvertragsrecht ist mit dem Abschluss der
Ausschussberatungen am heutigen Tag auf dem Weg, in der nächsten
Sitzungswoche des Deutschen Bundestages abgeschlossen zu werden.
Damit wird ein wichtiges rechtspolitisches Gesetzgebungsverfahren der
Koalition abgearbeitet. Der Entwurf konnte in den parlamentarischen
Beratungen in entscheidenden Punkten weiter verbessert werden, so
dass nun ein ausgewogenes Gesetzeswerk vorliegt. Das VVG aus dem
Jahre 1908 ist damit nach fast 100 Jahren wieder fit, neuen
Anforderungen zu begegnen.

Die Union konnte im Gesetzgebungsverfahren in folgenden wichtigen
Punkten Verbesserungen durchsetzen:

Der Direktanspruch in den Pflichtversicherungen wurde mit Ausnahme
der Kfz-Haftpflichtversicherung, in der dieser schon bisher gegeben
ist, auf Fälle der Insolvenz bzw. der Unauffindbarkeit des
Versicherten begrenzt. Damit wird sichergestellt, dass auch in diesen
Fällen Geschädigten ein solventer Schuldner zur Verfügung steht,
andererseits wurde eine bewährte Regelung als Regelfall erhalten und
in den klassischen Berufshaftpflichtversicherungen klargestellt, dass
der Vertragspartner der Versicherung der Versicherungsnehmer ist.

Rückwirkungen wurden ausgeschlossen. Damit ist klar, dass
einerseits ab 1.1.2008 neue Regelungen, etwa zu den höchstrichterlich
geforderten garantierten Rückkaufwerten und der Beteiligung an
stillen Reserven bzw. der Verteilung der Abschluss- und
Vertriebskosten im Bereich der Lebensversicherungen gelten,
andererseits aber Bestandsverträge weiter auf Grundlage der
gesetzlichen Regelung Gültigkeit haben, auf der sie abgeschlossen
wurden. Auch europarechtliche Konformität wurde mit Blick auf
ausländische Lebensversicherer hergestellt.

Im Bereich der Privaten Krankenversicherung wird klargestellt,
dass es eine allgemeine Wirtschaftlichkeitsprüfung, so wie in der
Gesetzlichen Krankenversicherung, nicht geben soll.

Schließlich wurde erreicht, dass die Modifikation der Regeln zur
Datenerhebung unter Berücksichtigung einer einschlägigen Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts nicht über das Ziel hinausschießt.
Künftig steht es jedem Versicherungsnehmer frei, im Sinne eines
wirkungsvollen Selbstschutzes eine Einzeleinwilligung zu vereinbaren.
Es ist aber weiterhin eine pauschale Einwilligung möglich und es
wurde klargestellt, dass nicht die Versichertengemeinschaft die
individuellen Mehrkosten der Einzeleinwilligung tragen muss.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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