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Börnsen: Möglichkeiten des Jugendmedienschutzes nutzen

Geschrieben am 20-06-2007

Berlin (ots) - Anlässlich eines Gesprächs mit der Bundesprüfstelle
für jugendgefährdende Medien (BPjM) erklärt der kultur- und
medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang
Börnsen (Bönstrup) MdB:

Trägermedien, ob Computer, Film, CD oder Fernsehen müssen, wenn
Jungendliche durch Text, Bild oder Tönen zum Rassenhass zur
Gewaltanwendung, Gewalttätigkeit oder zu Verbrechen aufgestachelt
werden, mit einem eindeutigen Verbot rechnen. Und so geschieht es
auch. Der Jugendmedienschutz in Deutschland funktioniert. Neue
Verbote sind nicht nötig, wenn man die Möglichkeiten des
Jugendmedienschutzes nutzt. Im tatsächlichen Vollzug liegt oft noch
das Defizit. Das gilt auch für die sogenannten Killerspiele.

Unsere Kinder und Jugendlichen können vor Medieninhalten, die sie
in ihrer Entwicklung gefährden, wirksam geschützt werden. Dabei
stehen nicht nur die in letzter Zeit in Verruf gekommenen sogenannten
Killerspiele im Focus der Bundesprüfstelle. Auch frauenfeindliche
Hip-Hop Musik oder überspitzt brutale Manga-Comics geraten immer mehr
unter Verdacht, jugendgefährdende Inhalte zu verbreiten und kommen
auf den Index, wenn sie Gefährdungspotentiale enthalten.

Die Bundesprüfstelle leistet dazu einen wichtigen und
unverzichtbaren Beitrag. Indizierte Medien dürfen nicht mehr beworben
werden. Damit wird sichergestellt, dass diese Medien keinen breiten
Bekanntheitsgrad erlangen können. Doch dabei bleibt es nicht. Seit
2005 ist die Bundesprüfstelle um den medienpädagogischen Bereich
erweitert worden. Die Förderung wertorientierter Medienanwendung wird
verstärkt. Positive Beispiele für Jugendliche setzen ist der richtige
Weg.

Die Prüfstelle kann nur auf Veranlassung einer Behörde tätig
werden. Es gibt in Deutschland aus der Erfahrung des
Nationalsozialismus heraus keine Zensur. Meinungs-, Wissenschafts-
und Kunstfreiheit sind Grundrechte, deren Garantie mit der ebenfalls
im Grundgesetz verankerten Aufgabe des Jugendschutzes in Einklang
gebracht werden muss. Der Jugendmedienschutz ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, keine alleinige von Prüfstellen oder
Strafverfolgungsbehörden. Alle Bürgerinnen und Bürger sind daher
aufgerufen, Medien bei Verdacht auf Jugendgefährdung einer Behörde
oder einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zu melden. Nur
auf diesem Wege können Inhalte geprüft und gegebenenfalls indiziert
werden.

Als ein Ergebnis des Treffens wurde deutlich, dass der vorhandene
Rechtsrahmen für Indizierung und auch Verbot jugendgefährdender
Medien ausreicht. Auch das Sofortprogramm von
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen zur Unterbindung der
Abgabe gewalttätiger Medien an Jugendliche ist ein wesentlicher
Schritt zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Darüber hinaus wäre
eine Reform der Altersstufen bei der Altersfreigabe von Träger- und
Telemedien notwendig, da die geltenden Kriterien der Entwicklung von
Kindern und Jugendlichen nicht mehr entsprechen. Ein weiteres Mittel
wäre, den Bekanntheitsgrad der Bundesprüfstelle zu erhöhen. Wenn wir
die Verantwortung der Eltern einfordern, müssen wir auch die
Instrumente verbessern, wie sie ihrer nicht einfachen Aufgabe bei der
"Medienkontrolle" zum Wohle ihrer Kinder gerecht werden können.
Kampagnen des Bundesfamilienministeriums mit Medienpartnern wie
"Schau Hin" können dabei wegweisend sein.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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