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SoVD: Mindestlohn ist Voraussetzung für Erwerbstätigenzuschuss

Geschrieben am 18-06-2007

Berlin (ots) - SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Die Einführung eines Erwerbstätigenzuschusses für Hartz
IV-Aufstocker macht nur Sinn, wenn gleichzeitig Mindestlöhne
eingeführt werden.

Nur so kann gegen die Fehlentwicklung vorgegangen werden, dass
Arbeitgeber Hartz IV ausnutzen, um Arbeitnehmern Dumpinglöhne zu
zahlen und sie auf das ergänzende Arbeitslosengeld II zu verweisen.
Diesem Lohndumping auf Kosten von Staat und Steuerzahler muss ein
Riegel vorgeschoben werden.

Solange es keinen Mindestlohn gibt, bleibt für Arbeitgeber auch
bei einem Erwerbstätigenzuschuss der Anreiz, nur einen Dumpinglohn zu
zahlen. Die Solidargemeinschaft müsste weiter für das Existenzminimum
von Geringverdienern aufkommen. Die Einführung von Mindestlöhnen ist
eine zwingende Voraussetzung für den Erwerbstätigenzuschuss.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=43645
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_43645.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de


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