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Rheinische Post: Innen- und Justizministerium empfehlen: Unterhaltsrecht sollte überarbeitet werden

Geschrieben am 18-06-2007

Düsseldorf (ots) - Die geplante Reform des Unterhaltsrechts muss
voraussichtlich noch auf der Zielgeraden geändert werden. Nach
Informationen der "Rheinischen Post" (Montagausgabe) geht dies aus
gutachterlichen Stellungnahmen sowohl des Bundesjustiz- als auch des
Bundesinnenministeriums hervor. Sie empfehlen, beim
Betreuungsunterhalt auf jegliche Vorrangstellung von geschiedenen
gegenüber nichtverheirateten Elternteilen zu verzichten. Der
Gesetzentwurf von Union und SPD sah vor, dass bei der Reihenfolge der
Befriedigung von Unterhaltsansprüchen geschiedene vor ledigen
Partnern berücksichtigt werden sollten, wenn beide Kinder betreuen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai entschieden, dass bei der
Dauer der Ansprüche (Erwerbsobliegenheit) eine Ungleichbehandlung mit
Blick auf die Kinder verfassungswidrig sei. Die Gutachten der
Ministerien kommen übereinstimmend zu der Auffassung, dass sich aus
der Philosophie des Beschlusses die Forderung nach einer
vollständigen Gleichbehandlung, auch bei der Frage der Rangfolge,
herleiten lässt.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=30621
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_30621.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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