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Südwest Presse: Kommentar zu Gaspreisen

Geschrieben am 13-06-2007

Ulm (ots) - Die Verbraucher können jetzt gegen Gaspreiserhöhungen
klagen. Doch dies wird ihnen nicht viel nützen. Denn das gestrige
Urteil des Bundesgerichtshofs begrenzt gerichtliche Überprüfungen auf
Preiserhöhungen. Weshalb von Stund' an kein Gasversorger so
leichtfertig sein wird, seine Tarife weit über eine Steigerung der
eigenen Bezugskosten hinaus anzuheben.
Für die Verbraucher weitaus unerfreulicher ist, dass sie die gesamte
Kalkulation der Versorger weiterhin nicht juristisch überprüfen
lassen können. Ein genereller Einblick in die Einzelbestandteile des
Preises der Gasanbieter bleibt den Verbrauchern verwehrt - wie bei
allen anderen Preisen auch, die sie zahlen sollen. Die Begründung der
Karlsruher Richter hierfür ist allenfalls formal stichhaltig. Denn es
gibt zwar im Prinzip einen Wettbewerb zwischen Gas, Öl, Holz oder
Fernwärme. Für das praktische Leben ist dieser Hinweis aber
weltfremd. Denn kein einziger Mieter hat diese Wahlfreiheit. Er ist
an die Heizungsart gebunden, für die sich sein Vermieter entschieden
hat. Und Eigenheimbesitzer können vielleicht beim Neubau frei über
die Energieart entscheiden - und dann womöglich erst wieder nach zwei
Jahrzehnten, wenn sie ihre Heizung modernisieren.
Wer günstigere Gaspreise will, kann sich den Klageweg also getrost
schenken. Wenn überhaupt, dann gibt es diese allenfalls über den
Wechsel des Anbieters.

Originaltext: Südwest Presse
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=59110
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_59110.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218


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