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Badische Zeitung: Demonstrationsverbote: Das Urteil ist ein Witz

Geschrieben am 01-06-2007

Freiburg (ots) - Dieses Urteil kann so nicht bestehen bleiben.
Demonstranten haben angeblich kein Recht, in Sicht- und Hörweite von
Politikern zu protestieren, erklärte das Oberverwaltungsgericht
Greifswald. Da haben die Richter wohl etwas missverstanden mit der
Demokratie. Das Volk muss nicht nur hoffen, dass die Medien über
Proteste berichten, es darf sich auch direkt Gehör verschaffen. Zwar
"friedlich und ohne Waffen", wie das Grundgesetz sinnvollerweise
einschränkt, aber ansonsten relativ unreglementiert. Das
Bundesverfassungsgericht hat jedenfalls 1985 in seinem
Brokdorf-Beschluß erklärt, dass Demonstranten grundsätzlich selbst
über "Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Veranstaltung" bestimmen
können. Sie können also in Rostock demonstrieren, wo viele Passanten
sind, aber grundsätzlich auch in Heiligendamm, wo der umstrittene
Gipfel stattfindet. Die freie Ortswahl kann nur beschränkt werden,
wenn andere Verfassungswerte dies erfordern. Das können durchaus auch
Sicherheitsinteressen sein. Aber das listige Angebot der G-8-Gegner,
nur eine kleine Delegation vor das Tagungshotel zu schicken, hat den
Sicherheitswahn als übertrieben entlarvt. Auch die 40
Quadratkilometer große Sicherheitszone 2 ist ein Witz: Demonstranten
sollen draußen bleiben, damit die Polizei sich besser bewegen kann.
Sind wir denn eine Demokratie oder ein Polizeistaat? Die
grundrechtsfreundlichen Karlsruher Richter werden das sicher bald
klarstellen.

Originaltext: Badische Zeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=59333
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_59333.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Badische Zeitung
Thomas Fricker
Telefon: +49 (0761) 496-5010
fricker@badische-zeitung.de


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