Entscheidung des EFTA-Gerichtshof belegt Unvereinbarkeit von deutschem Glücksspielmonopol mit EU-Recht und bestätigt enge Grenzen für Glücksspiel-Monopole in Europa
Geschrieben am 30-05-2007 |   
 
    Neugersdorfn (ots) - Der Gerichtshof der EFTA hat am 30. Mai 2007  eine weitere Entscheidung zum norwegischen Glücksspielmonopol bekannt gegeben. Der Gerichtshof hatte zu entscheiden, ob Monopole für  Pferdewetten, Sportwetten und Lotto zulässig sind.
     Mit seiner Entscheidung ist der EFTA-Gerichtshof inhaltlich den  Gambelli- und Placanica- Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs gefolgt. Danach können Monopole allenfalls dann zulässig sein, wenn  die gesamte Glücksspielpolitik konsequent darauf ausgerichtet ist,  Spielangebote zu reduzieren. Zudem müssen staatliche Maßnahmen  notwendig, verhältnismäßig und kohärent sein. In diesem Zusammenhang  legt der Gerichtshof die Kriterien im Einzelnen fest. Die Beweislast  hierfür trifft den Mitgliedstaat.
     Der Gerichtshof betonte ferner, dass sofern das nationale  monopolistische System nicht geeignet, verhältnismäßig oder notwendig ist, internationalen Anbietern der Zugang zum jeweiligen Markt nicht  untersagt werden kann.
     Jörg Wacker, Direktor bwin e.K.: "Die Entscheidung des  Gerichtshofs ist ein weiterer Beleg für die Unzulässigkeit des von  den Ländern vorgelegten Glücksspielstaatsvertragsentwurfs in  Deutschland. Es ist europarechtlich unzulässig, für Sportwetten ein  Monopol einzuführen, während das für die Spielsucht gefährlichere  Automatenspiel weiterhin umfassend von Privaten und staatlichen  Spielbanken angeboten wird." Damit bestätige die Entscheidung ganz  enge Grenzen für staatliche Glücksspielmonopole in Europa, so Wacker. So lange sich die nationalen Gesetzgeber auf keine einheitliche  europaweite Regelung im Glücksspielbereich einigen können, sind  nationale Regelungen an der im EG-Vertrag verankerten Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie am Diskriminierungsverbot zu  messen.
     Über bwin e.K.:
     bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private  Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth  betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Er ist Betreiber der  Domain www.bwin.de und hält seit 1990 die Lizenz für die  Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland. Im Frühjahr 2002  beteiligte sich die österreichische bwin Interactive Entertainment AG mit Sitz in Wien mit 50 Prozent atypisch-still an der bwin e.K. Als  einer von drei privaten lizenzierten Wettanbietern in Deutschland ist bwin einer der wichtigen Sponsoren des deutschen Sports. 2005 und  2006 sponserte bwin unter anderem die Ausstattung von über 20.000  Amateur-Mannschaften mit insgesamt zwei Millionen Euro. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs  und die Bereitstellung eines sicheren Wettangebotes sowie eine  effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden  und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.
  Originaltext:         bwin ek Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53553 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53553.rss2
  Pressekontakt: Für Rückfragen: bwin e.K., c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH Tel.: 089/99 24 96 20 Fax: 089/99 24 96 22 E-Mail: schultz@schultz-kommunikation.de
  Kontaktinformationen: 
   
  Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor. 
  Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
  
  
  Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden 
  Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik. 
   
  Sie suche nach weiteren Pressenachrichten? 
  Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres. 
   
  http://www.bankkaufmann.com/topics.html 
   
  Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com. 
   
  @-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt) 
  Schulstr. 18 
  D-91245 Simmelsdorf 
   
  E-Mail: media(at)at-symbol.de
  
  
  73424
  
weitere Artikel: 
- Entscheidung des EFTA-Gerichtshofs bestätigt enge Grenzen für Glücksspiel-Monopole in Europa    Wien (ots) - Der Gerichtshof der EFTA hat am 30. Mai 2007 eine weitere Entscheidung zum norwegischen Glücksspielmonopol bekannt gegeben. Der Gerichtshof hatte zu entscheiden, ob Monopole für Pferdewetten, Sportwetten und Lotto zulässig sind.     Mit seiner Entscheidung ist der EFTA-Gerichtshof inhaltlich den Gambelli- und Placanica- Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs gefolgt. Danach können Monopole allenfalls dann zulässig sein, wenn die gesamte Glücksspielpolitik konsequent darauf ausgerichtet ist, Spielangebote zu reduzieren. Zudem mehr...
 
  
- Saarbrücker Zeitung: Chef der SPD Saar fordert Maßnahmen gegen Preisdumping und Tarifflucht    Saarbrücken (ots) - Der Landesvorsitzende der SPD im Saarland,  Heiko Maas, hat scharfe Kritik an den Folgen der Hartz-Gesetzgebung  geübt. Vor allem bei der Förderung der Zeitarbeit, von der früheren  rot-grünen Bundesregierung als zusätzliches Arbeitsmarkt-Instrument  angestrebt, sei man weit übers Ziel hinausgeschossen. Maas sagte der  "Saarbrücker Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe), die Unternehmen ersetzten reguläre Beschäftigungsverhältnisse zunehmend durch Zeitarbeit. Seit  2004 habe sich die Zahl der Zeitarbeiter in Deutschland verdoppelt. mehr...
 
  
- Europäisches Gericht bestätigt staatliches Glücksspielmonopol    Stuttgart (ots) -      - EFTA-Gerichtshof: Staatliches Glücksspielmonopol in Norwegen       zulässig    - Ausländische Glücksspiellizenzen sind nicht ausreichend    - Deutscher Lotto- und Totoblock begrüßt Entscheidung    - Deutliche Signalwirkung auch für Deutschland     Der Deutsche Lotto- und Totoblock begrüßt, dass die  europarechtliche Zulässigkeit von Glücksspielmonopolen nochmals  bestätigt wurde. Der EFTA-Gerichtshof in Luxemburg hat in einem am  Mittwoch verkündeten Urteil entschieden, dass das staatliche Monopol  in Norwegen mit dem mehr...
 
  
- Wasserpreistabelle vergleicht Äpfel mit Birnen / Infrastrukturen machen bis zu 80 % des Wasserpreises aus - Wasserpreise unterliegen in Deutschland der behördlichen Kontrolle    Berlin (ots) - Die von SPIEGEL ONLINE veröffentlichte Preistabelle versucht den Eindruck zu erwecken, als ob sich in den Wasserpreisen  eine überall identische Dienstleistung widerspiegeln würde. Da diese  überall identisch sei, dürfe es keine Preisunterschiede geben, so die Argumentation des Mediums. Dem ist nicht so.     Das bestätigt ebenfalls der SPIEGEL ONLINE-Bericht, wenn darin von "nachvollziehbaren Gründen für Preisunterschiede" die Rede ist. Damit gibt die Redaktion zu, dass sie Äpfel mit Birnen vergleicht. Wasser  ist das Lebensmittel mehr...
 
  
- Der Tagesspiegel: Siemens-Manager Feldmayer bestätigt Schelskys Darstellung    Berlin (ots) - In der Siemens-Affäre um verdeckte Zahlungen an die Arbeitnehmerorganisation AUB hat der beurlaubte Konzernvorstand  Johannes Feldmayer die Darstellung des AUB-Gründers Wilhelm Schelsky  bestätigt. "Herr Feldmayer hat ausgesagt, dass Schelsky als Lobbyist  finanziert wurde, um die AUB zu stärken", sagte Feldmayers Anwalt  Martin Reymann-Brauer dem Tagesspiegel (Donnerstagausgabe). Der  zwischenzeitlich inhaftierte Manager habe dies gegenüber der  Staatsanwaltschaft Nürnberg eingeräumt.     Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte mehr...
 
  
  |   
 |   
 | 
Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews
 Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
  
DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein
 
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
 
  
 |