Entscheidung des EFTA-Gerichtshofs bestätigt enge Grenzen für Glücksspiel-Monopole in Europa
Geschrieben am 30-05-2007 |   
 
    Wien (ots) - Der Gerichtshof der EFTA hat am 30. Mai 2007 eine weitere Entscheidung zum norwegischen Glücksspielmonopol bekannt gegeben. Der Gerichtshof hatte zu entscheiden, ob Monopole für Pferdewetten, Sportwetten und Lotto zulässig sind.
     Mit seiner Entscheidung ist der EFTA-Gerichtshof inhaltlich den Gambelli- und Placanica- Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs gefolgt. Danach können Monopole allenfalls dann zulässig sein, wenn die gesamte Glücksspielpolitik konsequent darauf ausgerichtet ist, Spielangebote zu reduzieren. Zudem müssen staatliche Maßnahmen notwendig, verhältnismäßig und kohärent sein. In diesem Zusammenhang legt der Gerichtshof die Kriterien im Einzelnen fest. Die Beweislast hierfür trifft den Mitgliedstaat.
     Der Gerichtshof betonte des Weiteren, dass - sofern das nationale monopolistische System nicht geeignet, verhältnismäßig oder notwendig ist - internationalen Anbietern der Zugang zum jeweiligen Markt nicht untersagt werden kann.
     Norbert Teufelberger, bwin Co-CEO: "Die Entscheidung des Gerichtshofs bestätigt die bereits seitens der EU-Kommission geäußerte Kritik an den teilweise noch bestehenden nationalen Beschränkungen. So lange sich die nationalen Gesetzgeber auf keine einheitliche europaweite Regelung im Glücksspielbereich einigen können, sind nationale Regelungen an der im EG-Vertrag verankerten Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie am Diskriminierungsverbot zu messen."
     Rückfragehinweis:
     Presse:    Karin Klein, Corporate Communications    bwin Interactive Entertainment AG    Börsegasse 11, 1010 Wien, Austria    Tel.: +43(0)50 858-20008    mailto:press@bwin.org    www.bwin.ag    Investoren:    Konrad Sveceny, Investor Relations    bwin Interactive Entertainment AG    Börsegasse 11, 1010 Wien, Austria    Tel.: +43 (0)50 858-20017    mailto:investorrelations@bwin.ag    www.bwin.ag
  Originaltext:         bwin Interactive Entertainment AG Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=63218 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_63218.rss2 
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