Europäisches Gericht bestätigt staatliches Glücksspielmonopol
Geschrieben am 30-05-2007 |   
 
    Stuttgart (ots) - 
     - EFTA-Gerichtshof: Staatliches Glücksspielmonopol in Norwegen       zulässig    - Ausländische Glücksspiellizenzen sind nicht ausreichend    - Deutscher Lotto- und Totoblock begrüßt Entscheidung    - Deutliche Signalwirkung auch für Deutschland
     Der Deutsche Lotto- und Totoblock begrüßt, dass die  europarechtliche Zulässigkeit von Glücksspielmonopolen nochmals  bestätigt wurde. Der EFTA-Gerichtshof in Luxemburg hat in einem am  Mittwoch verkündeten Urteil entschieden, dass das staatliche Monopol  in Norwegen mit dem Europarecht vereinbar ist. Dabei betonte das  Gericht, dass ausländische Glücksspielangebote und die Werbung dafür  unterbunden werden können, auch wenn diese Angebote in ihrem  Ursprungsland zugelassen sind.
     Das Gericht hat damit die Klage eines britischen Buchmachers  abgewiesen, der seine Produkte auch in Norwegen vertreiben wollte.  Somit ist in Norwegen auch weiterhin ein staatliches Monopol bei  Sportwetten und Lotterien möglich. Im Urteil wird betont, dass die  Errichtung eines Glücksspielmonopols grundsätzlich geeignet sei, um  die Spielsuchtgefahren einzudämmen. Erst im März hatte das gleiche  Gericht bereits das norwegische Spielautomatenmonopol für  europarechtskonform erklärt.
     Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) begrüßte die  Entscheidung:
     "Zum wiederholten Mal hat ein europäischer Gerichtshof  entschieden, dass staatliche Glücksspielmonopole zulässig sind",  betonte Dr. Friedhelm Repnik, Geschäftsführer der Staatlichen Toto-  Lotto GmbH Baden-Württemberg und derzeitiger Federführer des DLTB.  "Das Urteil hat eine starke Signalwirkung für Deutschland und den von den Ländern beschlossenen Glücksspielstaatsvertrag, der am 1. Januar  2008 in Kraft treten soll. Entgegen den wiederholten Verlautbarungen  der kommerziellen Anbieter ist der neue Staatsvertrag sowohl mit dem  Grundgesetz als auch mit europäischem Recht vereinbar", sagte Dr.  Repnik.
     Der neue Glücksspielstaatsvertrag richtet das staatliche  Glücksspielmonopol in Deutschland strikt an den Zielen des  Spielerschutzes und der Suchtprävention aus.
     "Das heutige Urteil ist eine weitere Niederlage für die  kommerzielle Glücksspielindustrie", so Repnik weiter.
  Originaltext:         DLTB - Deutscher Lotto- und Totoblock Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=63298 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_63298.rss2
  Pressekontakt: Klaus Sattler Telefon 0711-81000-110 E-Mail: presse@lotto-bw.de
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