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Rheinische Post: Unterhalt für Kinder

Geschrieben am 29-05-2007

Düsseldorf (ots) - von Margarete van Ackeren

Wenn Familien auseinanderbrechen und die große Liebe plötzlich als
große Täuschung erscheint, kann der Gesetzgeber per Unterhaltsrecht
allenfalls finanzielle Schadensbegrenzung betreiben. Meist geht es
nur um faire Verteilung des Mangels. Wenn die Führung der Union in
der Debatte um den Betreuungsunterhalt die Bedeutung der Ehe
hervorhebt, ist dies mehr als eine verfassungsrechtliche Formalie: Es
geht um eine Säule der Gesellschaft, die nicht mit Beziehungen
gleichzusetzen ist, in denen die Partner aus welchen Gründen auch
immer die vollen langfristigen Pflichten nicht übernehmen.
So weit, so klar. Dass die langjährige Ehefrau und Mutter besser
gestellt wird als eine neue Partnerin, die sich um ein Kind kümmert,
erscheint da zunächst nur logisch. Doch der Höhepunkt des Konflikts
hat oft eine brutale Seite, die bislang ausgeblendet wird: Manche
ledige Frau, die ein Kind von einem geschiedenen Familienvater
erwartet, zweifelt ohnehin, ob sie ihr Kind austragen soll. Natürlich
darf Geldmangel hier keinesfalls entscheidend sein. Doch wenn die
unverheiratete Mutter beim Betreuungsunterhalt an letzter Stelle
stünde, könnte dies eine ungewollte Signalwirkung haben. Das aber
wäre fatal.
Bericht: Unterhalt spaltet Koalition, Seite A 4

Originaltext: Rheinische Post
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