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Südwest Presse: Kommentar: Kurnaz Im Zweifel Recht

Geschrieben am 29-05-2007

Ulm (ots) - Hätte der Fall Kurnaz keine politische Dimension, man
könnte an ein Amtsgericht denken, das eine Bierzeltschlägerei
verhandelt. Begegnet ist man sich, ja klar, aber geschlagen? Alles
frei erfunden. Gibt es im Festzelt meist noch Zeugen, sieht das im
fernen Kandahar ganz anders aus. Und ohne Beweise kommen die
KSK-Soldaten ungeschoren davon, trotz aller Zweifel, die selbst die
Staatsanwaltschaft freimütig äußert.
Für Murat Kurnaz ist das nach all den üblen Erfahrungen, die er im
Zusammenhang mit seiner Verschleppung in das US-Gefangenenlager
Guantánamo mit dem deutschen Staat gemacht hat, bitter. Dabei geht es
nicht nur um seine persönliche Genugtuung. Prügelnde Soldaten, die es
im Ausland unrühmlichen US-Beispielen nachtun, sind das Letzte, was
die Bundeswehr angesichts der erneuten Debatte um ihre
Auslandseinsätze brauchen kann.
Dennoch gilt: Es gibt im deutschen Strafprozessrecht weder einen
Freispruch noch eine Verfahrenseinstellung zweiter Klasse. Lässt sich
der Tatverdacht nicht erhärten, gilt weiter die Unschuldsvermutung.
Dass der Staat dem Beschuldigten die Tat nachweisen und nicht dieser
sich entlasten muss, gehört zu den Grundsätzen eines Rechtsstaates.
An ihnen festzuhalten ist unverzichtbar, will man nicht das
Justizsystem grundsätzlich in Frage stellen. Das gilt auch in Fällen,
in denen bei vielen das Gefühl, es geschehe Unrecht, nicht weichen
will.

Originaltext: Südwest Presse
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=59110
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_59110.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218


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