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Der Tagesspiegel: Singhammer: Zypries sollte sich bei der Union bedanken

Geschrieben am 24-05-2007

Berlin (ots) - Berlin. Die Union interpretiert das Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes zum Unterhaltsrecht als Bestätigung. "Wir
fühlen uns nicht geohrfeigt, sondern gestreichelt", sagte der
familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Johannes Singhammer
(CSU) dem Berliner "Tagesspiegel" (Freitagsausgabe). Schließlich sei
es die Union gewesen, die "in weiser Voraussicht" darauf gedrängt
habe, dass geschiedene Ehepartner nicht mehr länger Anspruch auf
Betreuungsunterhalt für ihr Kind haben als unverheiratete Ex-Partner.
Bislang erhielten frühere Ehepartner die Unterstützung pro Kind bis
zu acht Jahre lang, ohne sich um eigenes Einkommen kümmern zu müssen.
Nichtverheirateten mutete man die Jobsuche schon nach drei Jahren zu.
Diese Ungleichbehandlung beanstandete das Gericht, im aktuellen
Gesetzentwurf der Koalition aber ist sie, auf Betreiben der Union,
bereits beseitigt. "Ehrlicherweise müsste Frau Zypries nun sagen:
Danke, dass ihr das gemacht habt", sagte Singhammer.

Im Gegenzug hatte die Union allerdings durchgesetzt, dass ehemals
verheiratete Partner bei der Verteilung von Unterhaltsansprüchen
gegenüber Nichtverheirateten bevorzugt werden, wenn das Einkommen des
Unterhaltspflichtigen nicht für alle Ansprüche ausreicht.
Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) fordert deshalb, neu zu
klären, in welcher Rangfolge Personen künftig Unterhaltszahlungen
bekommen.

Singhammer sieht diese Notwendigkeit nicht. Mit der vorgesehenen
Rangordnung bei der Verteilung des Restgeldes habe sich das
Verfassungsgericht gar nicht beschäftigt, sagte er. "Das steht ja
noch in keinem Gesetz." Im übrigen sei die Unterscheidung
verfassungsgemäß und durch den besonderen Schutz der Ehe gedeckt.
Auch in dem aktuellen Urteil gebe es "viele Passagen", in denen auf
das Recht und die Pflicht des Gesetzgebers zur unterschiedlichen
Behandlung von ehelichen und nichtehelichen Gemeinschaften verwiesen
werde. Insofern sehe er keinen Änderungsbedarf an der vorgesehenen
Novelle des Unterhaltsrechts, sagte Singhammer. Dass die
Bundestagsabstimmung aufgrund des Urteils nochmals verschoben und der
Entwurf nochmals überprüft wird, nannte er legitim. Allerdings gebe
es für die SPD "keinerlei Anlass für Freudengeschrei".

Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an:
Der Tagesspiegel, Ressort Politik, Tel. 030/72626-2614 (Rainer
Woratschka) oder 030/26009-389

Originaltext: Der Tagesspiegel
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=2790
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_2790.rss2

Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de
 


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