Europäisches Gericht erkennt Zahlungsansprüche von DSD für den Grünen Punkt an
Geschrieben am 24-05-2007 |   
 
    Köln (ots) - Das Europäische Gericht erster Instanz (EUG) in  Luxemburg hat heute über die Klagen der Duales System Deutschland  GmbH (DSD) gegen zwei Beschlüsse der EU-Kommission aus dem Jahr 2001  entschieden. Zwar weist das Gericht die Klage der DSD im ersten Fall  gegen die Mitbenutzung der Marke "Der Grüne Punkt" durch Dritte ab,  erkennt jedoch an, dass DSD die Möglichkeit hat, "ein angemessenes  Lizenzentgelt für die bloße Nutzung der Marke zu erheben", auch wenn  für Verpackungen mit dem Zeichen "Der Grüne Punkt" die Rücknahme- und Verwertungsleistungen der DSD nicht in Anspruch genommen werden.  Insofern begrüßt DSD diesen Fortschritt gegenüber dem Entscheid der  EU-Kommission von April 2001. Zur Bemessung der Höhe eines solchen  Entgelts wird sich DSD mit der EU-Kommission verständigen. Unabhängig davon wird DSD außerdem prüfen, ob sie weitere rechtliche Maßnahmen  ergreifen wird.
     Zum Hintergrund dieses Falls: Die EU-Kommission hatte im April  2001 den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung der DSD  festgestellt und verlangt, dass das Unternehmen seine  Zeichennutzungsverträge mit den Zeichennehmern ändert: Zugelassen  werden musste fortan eine unentgeltliche Nutzung der Marke "Der Grüne Punkt" in Deutschland für solche Anteile von Verpackungsmengen eines  Unternehmens, die entweder bei einer Grüner-Punkt-Partnerorganisation im Ausland angemeldet werden oder selbst bzw. durch einen  beauftragten Dritten entsorgt werden oder an einem alternativen  Befreiungssystem nach § 6 Abs. 3 VerpackV teilnehmen.
     Im zweiten Fall hatte die EU-Kommission im September 2001 den  Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung der DSD festgestellt  und verlangt, dass das Unternehmen die Mitbenutzung der  haushaltsnahen Sammelinfrastruktur alternativen Befreiungssystemen  nach § 6 Abs. 3 VerpackV gewährt. Das EUG hat die Klage von DSD  dagegen heute abgewiesen. Diese Entscheidung ist für die aktuelle  Marktsituation allerdings nicht mehr von Bedeutung, denn die  bestehenden Auflagen setzt DSD bereits seit 2003 um. Bis Ende 2003  hatte DSD jedoch keine vertragliche Grundlage, die Entgelte der  Entsorger im Fall der Mitbenutzung zu kürzen. Deshalb lag DSD daran  zu klären, ob die EU-Kommission berechtigt war zu verlangen, dass DSD Entsorgungsunternehmen nicht daran hindern darf, mit Wettbewerbern  von DSD Verträge über die Mitbenutzung von Behältern oder sonstigen  Einrichtungen zum Sammeln und Sortieren gebrauchter  Verkaufsverpackungen abzuschließen und zu erfüllen.
     Inzwischen regelt eine Clearingstelle unter Beteiligung eines  unabhängigen Dritten die Details der Mitbenutzung und sorgt für einen fairen Wettbewerb. DSD wird deshalb in diesem Verfahren auf weitere  rechtliche Schritte verzichten.
     Ansprechpartnerin: Dr. Heike Schiffler, Tel.: 02203 / 937-257
     Weitere Informationen im Internet unter www.gruener-punkt.de
  Originaltext:         Duales System Deutschland GmbH Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=12070 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_12070.rss2
  Pressekontakt: Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH Frankfurter Strasse 720-726, 51145 Köln (Porz-Eil)
  V.i.S.d.P.: Dr. Heike Schiffler,  pressestelle@gruener-punkt.de,www.gruener-punkt.de  Tel.: 02203/937-257,  Fax:  02203/937-191
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