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CSU-Landesgruppe / Fahrenschon: Unternehmensteuerreform verabschiedet Signal für Investoren - Kommunen gewinnen

Geschrieben am 23-05-2007

Berlin (ots) - Anlässlich des heutigen Abschlusses der Reform der
Unternehmensbesteuerung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages
erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Georg Fahrenschon:

Mit der Reform der Unternehmensbesteuerung wird eine der
wichtigsten wirtschafts- und finanzpolitischen Vereinbarungen aus dem
Koalitionsvertrag umgesetzt. Das Gesetz wird, wie im
Koalitionsvertrag vereinbart, zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Damit gelingt es, den Abschluss des Gesetzes ein halbes Jahr vor dem
Inkrafttreten zu erreichen, was der Wirtschaft, den Betrieben und der
Verwaltung genügend Zeit gibt, sich auf die neuen Regelungen
einzustellen. Im Laufe der parlamentarischen Beratungen und den
abschließenden Berichterstattergesprächen konnte die CSU-Landesgruppe
im Deutschen Bundestag noch entscheidende Verbesserungen durchsetzen:

Die Gesamtbelastung aus Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und
Solidarzuschlag sinkt ab 1. Januar 2008 auf 29,8 %. Damit liegen die
deutschen Steuersätze wieder im europäischen Mittelfeld. Die
steuerliche Attraktivität des Standortes Deutschlands für in- und
ausländische Investoren wird erhöht. Um "Waffengleichheit" mit den
Kapitalgesellschaften herzustellen und auch die Investitionskraft und
die Eigenkapitalbasis des Mittelstands zu stärken, werden in Zukunft
einbehaltene Gewinne in Personengesellschaften dem gleichen
Steuersatz wie Körperschaften (Thesaurierungsbegünstigung)
unterworfen.

Die Zinsschranke trifft durch die Freigrenze Kreditfinanzierungen
erst ab einer Größenordnung von 20 Mio. Euro. Bei der Beschränkung
des Zinsabzugs auf 30 % des Gewinns vor Steuern und Zinsaufwendungen
(EBIT) konnte diese Ausgangsgröße um Abschreibungen (EBITDA)
erweitert werden. Damit wird der Notwendigkeit Rechnung getragen,
dass Investitionen teilweise auch fremdfinanziert werden müssen.

Die Investitionsabzugsregelung des § 7g EStG sah vor, dass
bilanzierende Betriebe mit einem Gewinn bis 210.000 Euro bis zu 40 %
der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines beweglichen
Wirtschaftsguts in den nächsten zwei Jahren gewinnmindernd abziehen
können. Hier konnte das Größenmerkmal auf 235.000 Euro erhöht werden
und die Investitionsfrist auf drei Jahre verlängert werden. Die
Zweckbestimmung bei der geplanten Investition wurde weicher
ausgestaltet, so dass sinnvolle Investitionsentscheidungen bei
geändertem wirtschaftlichen Umfeld möglich bleiben. Mit den
vorgesehenen Nachbesserungen wird die vom
Bundeswirtschaftsministerium identifizierte Mittelstandsdelle
beseitigt. Für den Bereich der Landwirtschaft konnte durchgesetzt
werden, dass die Betriebsgröße des Betriebs nicht mehr durch den
Wohnungswert des Landwirts beeinflusst wird, was den relevanten
Einheitswert um bis zu 90 % entlastet.

Die Kommunen werden bei der Mitfinanzierung der
Unternehmensteuerreform verschont und können stattdessen schon im
ersten Jahr mit 70 Millionen Euro Mehreinnahmen rechnen:

Die Gewerbesteuer umfasst in Zukunft nicht mehr die
streitanfällige 50 % Hinzurechnung von sog. Dauerschuldzinsen,
sondern eine 25 % Hinzurechnung aller Zinsen und der
Finanzierungsanteile aus Mieten, Pachten, Leasingraten (pauschal 20 %
bei Mobilien und 25 % bei Immobilien).

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Senkung der
Bürokratiekosten durch die Veränderung der steuerlichen Behandlung
geringwertiger Wirtschaftsgüter. Der ursprünglich vorgesehene
absolute Betrag von nur noch 60 Euro wurde auf 150 Euro angehoben.
Darüber hinaus werden Wirtschaftsgüter bis 1.000 Euro im Rahmen einer
Poolabschreibung generell über fünf Jahre abgeschrieben. Eine
entscheidende Erleichterung für die Betriebe ist, dass die Ansätze in
der Handelsbilanz und der Steuerbilanz nun die gleichen sind. Private
Anschaffungen sowie der Viehbestand in der Land- und Forstwirtschaft
sind von der Absenkung der GwG-Grenze nicht betroffen.

Ab 1. Januar 2009 wird eine Abgeltungssteuer eingeführt für
Kapitalerträge und private Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen und
Termingeschäften, nicht aber aus Immobilienverkäufen. Der
Abgeltungssteuersatz von 25 % ist attraktiv für Anleger. Wer
persönlich einen geringeren Steuersatz hat, optiert gegen die
Abgeltung und erhält die von der Bank zu viel einbehaltene Steuer vom
Finanzamt zurück. Die Abgeltungssteuer stellt Kapitalerträge bis auf
wenige Ausnahmen von der stark kritisierten Kontenabfrage frei.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9535
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_9535.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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