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BDZV warnt: Informantenschutz nicht aushebeln!

Geschrieben am 23-05-2007

Berlin (ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
hat an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags appelliert, den
Änderungsentwurf zum Zollfahndungsdienste-Gesetz, der morgen in
zweiter und dritter Lesung beraten werden soll, nicht wie vorgesehen
zu verabschieden. Das Gesetz sieht auch die Möglichkeit zur
Telefonüberwachung von Journalisten vor. Damit würde, kritisierte der
BDZV, der Quellenschutz ausgehebelt. Informanten müssten befürchten,
aufgrund ihrer Kommunikationsdaten enttarnt zu werden. Journalisten
könnten die Vertraulichkeit der Daten nicht mehr in jedem Fall
garantieren. Die geplanten Änderungen seien umso bedenklicher, warnte
der BDZV, als die Novellierung der Strafprozessordnung, bei der es um
vergleichbare Regelungen gehe, erst noch bevorstehe. Hier dürfe jetzt
kein falsches Signal gesetzt werden.

Laut Gesetzentwurf soll der Informantenschutz einer
Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall unterworfen werden. Ferner
soll der Vertrauensschutz für Journalisten weniger umfassend sein als
für Strafverteidiger, Abgeordnete und Geistliche. Damit würden
"Journalisten zu Berufsgeheimnisträgern zweiter Klasse degradiert",
beklagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff.

Originaltext: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6936
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6936.rss2

Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de


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