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Röttgen: Verfassungsgericht bestätigt Unionsposition beim Unterhaltsrecht

Geschrieben am 23-05-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungswidrigkeit der
unterschiedlichen Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung
ehelicher und nichtehelicher Kinder, erklärt der Parlamentarische
Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen
MdB:

Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum
Betreuungsunterhalt bestätigt eindrücklich die politische und
verfassungsrechtliche Position der Union in den Verhandlungen zum
Unterhaltsrecht: Bei der Festlegung der Unterhaltsdauer des
betreuenden Elternteils müssen eheliche wie nichteheliche Kinder
gleichgestellt werden. Damit ist die jetzige gesetzliche Regelung
verfassungswidrig.

Diese Auffassung konnten wir in den Verhandlungen mit unserem
Koalitionspartner gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des
Bundesjustizministeriums durchsetzen, der diese verfassungswidrige
Ungleichbehandlung zwischen Geschiedenen und nichtehelichen
Elternteilen noch vorsah. Jetzt ist klar, dass wir damit die
Verabschiedung eines verfassungswidrigen Gesetzes verhindert haben.

Die am Freitag im Bundestag zu verabschiedende Reform des
Unterhaltsrechtes trägt der im Urteil geforderten Gleichbehandlung
Rechnung. Gleichwohl werden wir selbstverständlich in der morgigen
Ausschussberatung das Gesetz auf der Grundlage des heutigen Urteiles
noch einmal überprüfen.

Am Freitag soll eine Unterhaltsrechtsreform verabschiedet werden,
die das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt und in diesem Sinne auch
für Gerechtigkeit zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern
sorgt. Das bezieht sich auch auf die Pflicht des betreuenden
Elternteils, nach einer Trennung wieder eigenes Einkommen zu
erzielen. Nichteheliche Kinder dürfen durch die Erwerbsobliegenheit
ihrer Eltern weder materiell noch seelisch schlechter gestellt
werden.

Darüber hinaus begrüßen wir, dass das Bundesverfassungsgericht
erneut klargestellt hat, dass der in unserer Verfassung enthaltene
besondere Schutz der Ehe eine unterhaltsrechtliche Besserstellung
geschiedener Elternteile gegenüber unverheirateten Elternteilen
rechtfertigt.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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