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Gröhe: Oppositionsklage überflüssig

Geschrieben am 21-05-2007

Berlin (ots) - Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im
BND-Untersuchungsausschuss und Justiziar, Hermann Gröhe MdB erklärt
zu Berichten über die Einreichung einer Klage der
Oppositionsfraktionen wegen angeblicher Behinderungen im
Untersuchungsausschuss:

Schon bald nach der Konstituierung des Untersuchungsausschusses am
7. April 2006 wurde seitens der Oppositionsfraktionen eine Klage beim
Bundesverfassungsgericht wegen angeblicher Behinderung in der
Aufklärungsarbeit angekündigt.

Die Bundesregierung war und ist sehr kooperativ. Die Arbeit des
Untersuchungsausschusses ist nach anfänglichen Mühen der Opposition,
die eigene Arbeit im Untersuchungsausschuss zu organisieren, gut
fortgeschritten. Die Oppositionsfraktionen haben eine Vielzahl
öffentlicher, wenn auch fragwürdiger Bewertungen der bisherigen
Untersuchungsergebnisse vorgenommen.

Dies und der Zeitablauf zeigen: Mit behaupteten Behinderungen kann
es nicht weit her sein. Es liegt der Verdacht nahe, dass es den
Oppositionsfraktionen mehr um die Beschäftigung des
Bundesverfassungsgerichtes als um die Verfolgung eines dringenden
Aufklärungsanliegens geht.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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