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Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Geschrieben am 07-04-2006

Berlin (ots) -

Förderung ambulanter Versorgung / Maßnahme gegen Schwarzarbeit

Familien, in denen Pflegebedürftige im Sinne der
Pflegeversicherung ambulant betreut werden, können einen höheren
Betrag an Pflege- und Betreuungskosten als bisher von der Steuer
absetzen. Diese wichtige Neuregelung wurde heute, mit der
Verabschiedung des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum
und Beschäftigung durch den Bundesrat, beschlossen. Sie greift
rückwirkend zum 01.01.2006 und gilt somit bereits für das laufende
Jahr.

"Mit den vom Bund zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln wird
die legale Beschäftigung im Pflegebereich sinnvoll unterstützt und
die ambulante Versorgung weiter gestärkt", so Bernd Tews,
Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer
Dienste e. V. (bpa). "Die Leistungen professioneller Pflegedienste
werden dadurch noch attraktiver. Insofern stellt das neue Gesetz auch
eine wichtige vorbeugende Maßnahme gegen die bundesweit um sich
greifende Schwarzarbeit in der Pflege dar."

Bislang war die steuerliche Förderung haushaltsnaher
Dienstleistungen, zu denen auch die Betreuung und Pflege zu Hause
gehören, begrenzt: Maximal 3.000 Euro jährlich konnten an
Aufwendungen geltend gemacht werden. 20 Prozent davon, 600 Euro,
waren direkt von der Steuerschuld abziehbar. Jetzt besteht die
Möglichkeit, diese Beträge zu verdoppeln, also Aufwendungen bis zu
6.000 Euro/Jahr mit einem Steuerabzug bis zu 1.200 Euro zu fördern.
Voraussetzung für die zusätzliche Förderung ist, dass die Pflege- und
Betreuungsleistungen im Sinne der Pflegeversicherung durch einen
zugelassenen Pflegedienst erbracht werden und die Kosten mit diesem
auch abgerechnet werden.

Eigenen Worten zufolge hat sich die Bundesgesundheitsministerin
Ulla Schmidt bei der Erarbeitung des neuen Gesetzes "gezielt dafür
eingesetzt, dass auch der Bereich der Betreuungsleistungen für
Pflegebedürftige eine bessere steuerliche Absetzbarkeit erfährt". Mit
seinem "Ihr-Service-Plus-Paket" (ISE) bietet der bpa über seine
Mitgliedsdienste bereits seit 2004 eine Service-Offensive an, die
speziell die Bereiche Betreuung und Hauswirtschaft wirkungsvoll
unterstützt: Das "Ihr-Service-Plus-Paket" enthält neben den
klassischen Pflegeleistungen Angebote, die individuell und flexibel -
und über den Bereich der Leistungen der Pflegeversicherung hinaus -
auf Bedarfe in der häuslichen Pflege eingehen. Beispiele sind die
zusätzliche Betreuung insbesondere für demenziell Erkrankte, die
Sterbebegleitung mit der Unterstützung von Angehörigen, erweiterte
Hauswirtschaftsleistungen oder die 24-stündige Bereitschaft per
Hausnotruf.

Bernd Tews: "Ziel des bpa und seiner Mitgliedsdienste ist es, dem
Kranken- oder Pflegebedürftigen und dessen Angehörigen auf den
individuellen Bedarf zugeschnittene Leistungen - auch über den
Bereich der klassischen Pflege hinaus - anzubieten. Die versicherten
Patienten sollen so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit
verbleiben können."


Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=17920
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Für Rückfragen:

Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.


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