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LVZ: Ex-Verfassungsgerichts-Vizepräsident Mahrenholz: Söder habe im Fall Christian Klar "unsägliche Dummheit" bewiesen / Vieltausendfache Judenmörder sind still, leise und unerregt begnadigt worden

Geschrieben am 07-05-2007

Leipzig (ots) - Der frühere Vizepräsident beim
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, Ernst Gottfried Mahrenholz,
hält im gescheiterten Gnadenfall Christian Klar dem
CSU-Generalsekretär Markus Söder "unsägliche Dummheit" vor. In einem
Interview mit der "Leipziger Volkszeitung" (Dienstag-Ausgabe) warf
Mahrenholz zugleich die Frage auf, weshalb bei der vielfachen
Begnadigung vieltausendfacher Judenmörder keine öffentliche Debatte
in Deutschland entstand.

Mit Blick auf das abgelehnte Gnadenersuch des RAF-Täters Christian
Klar durch den Bundespräsidenten sagte Mahrenholz zur Vermutung, der
Bundespräsident habe sich dem politischen Druck zahlreicher Politiker
gebeugt: "Das Schlimme ist, dass diese wahnwitzige Kampagne
bestimmter Politiker gegen Christian Klar den Bundespräsidenten
diesem Verdacht aussetzt." Die Ablehnung des Gnadenersuchs sei zu
bedauern. Auch dann, wenn auf diese Weise die lauten und nicht immer
qualifizierten Stimmen gegen die Begnadigung den Bundespräsidenten
den Verdacht aussetzten, er habe sich der Lautstärke gebeugt. "Einen
Vorwurf, den ich beim Bundespräsidenten für unangebracht halte, den
aber Herr Söder und andere zwangsläufig provoziert haben. Diese
Kampagnen-Wortführer werden sich jetzt sagen: Druck auf den
Bundespräsidenten nützt, und das ist bedauerlich."

Angesichts der öffentlich berichteten Drohung von
CSU-Generalsekretär Markus Söder, Horst Köhler nicht als
Bundespräsident wiederzuwählen, sollte der sich für eine Begnadigung
Christian Klars entscheiden, sagte Mahrenholz: "Das ist ein Ausdruck
unsäglicher Dummheit."

Der ehemalige Verfassungsrichter verteidigte entschieden das
politische Gnadenrecht in Deutschland. "Ich meine, dass das
Gnadenrecht noch immer eine wichtige Funktion in Ausnahmefällen hat.
Eine Gnade darf, wenn die Gerechtigkeit nicht verletzt wird, das
Recht zu Gunsten des Verurteilten korrigieren. 24 Jahre sind eine
lange Zeit. Da kann man sich schon fragen, ob nicht mit 24 Jahren der
Gerechtigkeit Genüge getan ist", so Mahrenholz. Er wies darauf hin,
dass der Täter nicht wegen der Opfer zu lebenslanger Freiheitsstrafe
verurteilt worden sei, sondern weil das Gesetz, das die Belange der
Allgemeinheit vertritt, die Tat verurteile. "Aber auch Mord ist eine
Tat, von der das Bundesverfassungsgericht sagt, dass auch der
Lebenslängliche, der nicht gefährlich ist, der Freiheit wieder
teilhaftig werden darf. Dies ist die Intention des
Freiheitsgrundrechts."

Zur öffentlich erregten Debatte über Christan Klars Begnadigung
sagte Mahrenholz unter Hinweis auf zurückliegende Begnadigungen von
NS-Tätern: "Was mich am meisten überrascht, dass vieltausendfache
Judenmörder ohne eine solche öffentliche Debatte nach etwa 20 Jahren
entlassen wurden. Manchmal früher, manchmal ein klein wenig später.
Das war nie ein Problem. Auch nicht im Blick auf die Angehörigen.
Jetzt, mit einem Male, wurde das ein Problem, weil ein
Bundespräsident über die Begnadigung eines RAF-Täters nachdenkt."
Warum dies so sei, darüber denke er nach.

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6351
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6351.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/72626-2000


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