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Luftsicherheit / Revision der EU-VO 2320/2002 / Europäisches Parlament bleibt bei Frage der Finanzierung standhaft / Deutsche EU-Ratspräsidentschaft jetzt gefordert

Geschrieben am 25-04-2007

Berlin (ots) - Mit der heutigen Abstimmung zur Revision der
Luftsicherheitsverordnung 2320/2002 hat das Europäische Parlament
seine Rolle als Anwalt der Verbraucherinteressen gestärkt. Aus Sicht
des deutschen Flughafenverbandes ADV ist das Europäische Parlament in
der Frage der Finanzierung der Luftsicherheitsmaßnahmen auch unter
dem Druck des EU-Ministerrates nicht eingeknickt. Die deutschen
Flughäfen unterstreichen die Notwendigkeit, die millionenschweren
Kosten für die Luftsicherheit zwischen Mitgliedstaaten und Nutzern zu
teilen. Bislang tragen die Kosten ausschließlich Passagiere,
Fluggesellschaften und Flughäfen.

Mit diesem Votum wollen die Abgeordneten verhindern, dass
regelmäßig schärfere Sicherheitsmaßnahmen eingeführt werden, ohne die
Frage der Finanzierung je eindeutig zu klären. Das Europäische
Parlament hat heute noch einmal klargestellt, dass sich die
Mitgliedstaaten bei Regeln der Luftsicherheit nicht aus der
finanziellen Verantwortung stehlen können. Der Flughafenverband sieht
nun die deutsche EU-Ratspräsidentschaft gefordert, die Revision der
2320/2002 im Vermittlungsverfahren erfolgreich zu Ende zu führen.

Die ADV begrüßt besonders, dass der EU-Regelungsausschuss, der die
Sicherheitsmaßnahmen wie z.B. das Flüssigkeitsverbot und die
Handgepäckregelung beschließt, das Beratungsgremium der Industrie
(SAGAS = Stakeholder Advisory Group on Aviation Security) in Zukunft
anhören und informieren muss.

Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer der ADV, sieht in dieser
Entscheidung eine große Chance: "Mit der Aufwertung des SAGAS-Komitee
haben wir in Zukunft die Möglichkeit, Entscheidungen des
Regelungsausschusses praxisorientiert und effizient zu gestalten.
Kostenintensive Entscheidungen, wie die räumliche Trennung von
abfliegenden und nicht nach EU-Standard sicherheitskontrollierten
ankommenden Passagieren (Clean-Unclean Regelung), die teuere
Umbaumaßnahmen an Flughäfen erforderlich machen, werden hoffentlich
der Vergangenheit angehören.

Nutznießer, so die deutschen Flughäfen, der heutigen Entscheidung
werden die Passagiere sein. Denn mit dem Konzept der
One-Stop-Security können bei EU-Verkehrsabkommen zukünftig
Sicherheitsstandards als gleichwertig anerkannt werden. Eine solche
Anerkennung ist aus der Sicht des Passagiers wünschenswert, da
aufwendige Doppelkontrollen aufgrund unterschiedlicher
Sicherheitsstandards wegfallen könnten.", so Ralph Beisel
abschließend.

60 Jahre ADV - Bundesverband Deutscher Flughäfen

Die ADV - Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen wurde
1947 in Stuttgart gegründet und ist damit der älteste Verband der
zivilen Luftfahrt in Deutschland. Ordentliche Mitglieder der ADV sind
19 internationale Flughäfen und 38 Regionale Verkehrsflughäfen und
Verkehrslandeplätze.Ihr gehören als außerordentliche Mitglieder alle
Bundesländer, verschiedene Städte, der Deutsche Städtetag, IHK und
andere Institutionen sowie korrespondierend die österreichischen und
schweizerischen Airports an.Als Bundesverband der deutschen Flughäfen
setzt sich die ADV für einen leistungsstarken und wettbewerbsfähigen
Luftverkehrsstandort Deutschland ein. Sie fordert Rahmenbedingungen,
die den bedarfsgerechten Ausbau ermöglichen, die optimale Nutzung der
vorhandenen Kapazitäten gewährleisten, die Intermodalität
unterstützen und die Umweltverträglichkeit des Luftverkehrs fördern.

Originaltext: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=44169
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_44169.rss2

Pressekontakt:
Dr. Michael Schneider
Politik und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 030 310118-23


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