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DBV begrüßt Kabinettsbeschluss - Zukünftig Verkauf unter Einstandspreis verboten

Geschrieben am 25-04-2007

Berlin (ots) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat den heutigen
Beschluss des Bundeskabinetts begrüßt, wonach zukünftig der Handel
grundsätzlich nicht mehr Lebensmittel unter Einstandspreis verkaufen
darf. Das Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch gilt für die
Energieversorgung und den Lebensmittelhandel. Damit ist eine
langjährige Argumentation des DBV gegen Preisdumping-Aktionen und
Verschleudern von Lebensmitteln zu nicht Kosten deckenden Preisen
erfolgreich in einem Gesetz aufgenommen worden. Der DBV fordert die
im Bundestag vertretenen Parteien jetzt auf, zügig das Gesetz zu
verabschieden.

Bisher war es dem Lebensmittelhandel möglich, kurzfristig
Preisaktionen auch unter Einstandspreis durchzuführen. Nach dem neuen
Gesetz darf zukünftig auch bei solch kurzfristigen Sonderaktionen ein
Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis nicht mehr erfolgen.
Bei drohendem Verderb der Waren ist eine solche Verkaufsaktion aber
noch erlaubt.

Originaltext: Deutscher Bauernverband (DBV)
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6599
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6599.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
Deutscher Bauernverband
Dr. Michael Lohse
Pressesprecher
Tel.: 030 / 31904 240


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