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Erster Vogelgrippefall bei Nutzgeflügel in Deutschland / VIER PFOTEN mahnt zur Besonnenheit bei der Seuchenbekämpfung

Geschrieben am 05-04-2006

Hamburg (ots) - Der Verdacht auf Vogelgrippe bei einem
Geflügelhalter im sächsischen Muldentalkreis hat sich bestätigt. Die
zuständige Landesbehörde hat die Keulung von 16.000 Puten, Gänsen und
Hühnern angeordnet und richtet eine Schutzzone von drei Kilometern um
den Betrieb ein. "Wir befürchten, dass nun sämtliches Geflügel
innerhalb dieser Schutzzone vorsorglich getötet wird", erklärt Dr.
Marlene Wartenberg, Geschäftsführerin von VIER PFOTEN - Stiftung für
Tierschutz. "VIER PFOTEN lehnt die präventive Keulung gesunder
Geflügelbestände ab, auch wenn sich diese in einer Schutzzone
befinden. Anstatt massenhaft Tiere auf Verdacht zu töten, muss mit
konsequenter Abschottung, dem Verbot aller Transportaktivitäten und
entsprechenden Desinfektionsmaßnahmen reagiert werden".

Bricht in einem Nutzgeflügel-Bestand die Vogelgrippe aus, muss
dieser Bestand nach dem deutschen Tierseuchengesetz getötet bzw.
gekeult werden. Es ist jedoch Abwägungssache der verantwortliche
Landesbehörde, innerhalb einer Schutzzone die Keulung allen
Geflügels, - also auch gesunder Bestände - anzuordnen oder nicht. Aus
Tierschutzsicht ist ein solches Vorgehen absolut unverhältnismäßig.

Wenn tatsächlich Tiere aus einem infizierten Bestand getötet
werden müssen, sollten unabhängige Kontrolleure bei Tötungsaktionen
einen Beobachterstatus erhalten und prüfen, ob die Keulungsmethoden
und deren praktische Umsetzung tierschutzgerecht und so schmerzfrei
wie möglich sind. Eine größtmögliche Leidensfreiheit der Tiere muss
garantiert sein.


Originaltext: Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=17477
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_17477.rss2

Presserückfragen an VIER PFOTEN:

Thomas Peitsch, Dipl.-Biol. 040/399 249-35 oder 0171 4910784
Beate Schüler, Pressesprecherin, Tel.: 040/399 249-66
E-Mail: Beate.Schueler@vier-pfoten.de


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