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LVZ: Viele Krankenkassen-Manager verdienen zwischen 150 000 und 220 000 Euro / Erste vollständige Versorgungsübersicht liegt für 2006 vor

Geschrieben am 13-04-2007

Leipzig (ots) - Viele der Manager der im Jahr 2006 noch rund 250
gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland verdienen zwischen 150 000
bis 220 000 Euro im Jahr an Grundgehalt. Hinzu kommen in der Regel
für Vorstandsmitglieder noch Sondervergütungen, Zusatzleistungen und
beamtenrechtsähnliche Absicherungen für den Krankheits-, Ruhestands-
und Amtsentbindungsfall. Das ergibt sich, nach einem Bericht der
"Leipziger Volkszeitung" (Freitag-Ausgabe), aus der erstmals für das
Jahr 2006 vollständig vorliegenden gesetzlich verfügten Auflistung
der Kassen-Managervergütungen.

Top-Verdiener bei den Kassenmanagern im gesetzlichen Bereich ist
danach die Spitze der Deutschen Angestellten-Krankenkasse. Der
DAK-Vorstandsvorsitzende erhielt im Jahr 2006 eine Grundvergütung von
223 963,56 Euro. Hinzu kommen noch Übergangsregelungen,
Zusatzversorgungen und Absicherungen bei Amtsentbindungen
entsprechend der beamtenrechtlichen Regelungen. Mit 215 000 Euro
Grundgehalt plus 25 prozentiger Erfolgsprämie und Zusatzleistungen
ist der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes der
Betriebskrankenkassen nicht viel schlechter dran. Vergleichsweise
bescheidener ist die Vergütung an der Spitze des AOK-Bundesverbandes
mit 171 622 Euro plus 20 prozentiger Gewinnprämie.

Mit einer Jahresvergütung von 230 000 Euro plus zulässiger
Nebentätigkeit in der Praxis sowie üppigen Übergangs- und
Vergütungsregelungen, beispielsweise bei der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung, stehen die Kassenärztlichen Vereinigungen und ihre
Untergliederungen den Kassenmanagern keineswegs nach. Während die
Gehälter der Kassenmanager aus den Beiträgen der Versicherten
aufgebracht werden, speist sich die Entlohnung der Verantwortlichen
in den kassenärztlichen Vereinigungen aus den Beiträgen der
niedergelassenen Ärzte. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben sich
lang gegen die Vorschrift der Gesundheitsreform gesträubt, die Höhe
der jährlichen Versorgungen samt Nebenleistungen in einer Übersicht
zu veröffentlichen.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) verwies darauf,
"dass die Aufsichtsämter zur Prüfung verpflichtet sind, insbesondere
ob die Bezüge vor dem Hintergrund ihres Tätigkeitsfeldes und der Zahl
der Versicherten angemessen sind". Prinzip müsse sein, "gutes aber
angemessenes Geld für gute Leistung".

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6351
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6351.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/72626-2000


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