| | | Geschrieben am 13-04-2007 LVZ: Viele Krankenkassen-Manager verdienen zwischen 150 000 und 220 000 Euro / Erste vollständige Versorgungsübersicht liegt für 2006 vor
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 Leipzig (ots) - Viele der Manager der im Jahr 2006 noch rund 250
 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland verdienen zwischen 150 000
 bis 220 000 Euro im Jahr an Grundgehalt. Hinzu kommen in der Regel
 für Vorstandsmitglieder noch Sondervergütungen, Zusatzleistungen und
 beamtenrechtsähnliche Absicherungen für den Krankheits-, Ruhestands-
 und Amtsentbindungsfall. Das ergibt sich, nach einem Bericht der
 "Leipziger Volkszeitung" (Freitag-Ausgabe), aus der erstmals für das
 Jahr 2006 vollständig vorliegenden gesetzlich verfügten Auflistung
 der Kassen-Managervergütungen.
 
 Top-Verdiener bei den Kassenmanagern im gesetzlichen Bereich ist
 danach die Spitze der Deutschen Angestellten-Krankenkasse. Der
 DAK-Vorstandsvorsitzende erhielt im Jahr 2006 eine Grundvergütung von
 223 963,56 Euro. Hinzu kommen noch Übergangsregelungen,
 Zusatzversorgungen und Absicherungen bei Amtsentbindungen
 entsprechend der beamtenrechtlichen Regelungen. Mit 215 000 Euro
 Grundgehalt plus 25 prozentiger Erfolgsprämie und Zusatzleistungen
 ist der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes der
 Betriebskrankenkassen nicht viel schlechter dran. Vergleichsweise
 bescheidener ist die Vergütung an der Spitze des AOK-Bundesverbandes
 mit 171 622 Euro plus 20 prozentiger Gewinnprämie.
 
 Mit einer Jahresvergütung von 230 000 Euro plus zulässiger
 Nebentätigkeit in der Praxis sowie üppigen Übergangs- und
 Vergütungsregelungen, beispielsweise bei der Kassenzahnärztlichen
 Bundesvereinigung, stehen die Kassenärztlichen Vereinigungen und ihre
 Untergliederungen den Kassenmanagern keineswegs nach. Während die
 Gehälter der Kassenmanager aus den Beiträgen der Versicherten
 aufgebracht werden, speist sich die Entlohnung der Verantwortlichen
 in den kassenärztlichen Vereinigungen aus den Beiträgen der
 niedergelassenen Ärzte. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben sich
 lang gegen die Vorschrift der Gesundheitsreform gesträubt, die Höhe
 der jährlichen Versorgungen  samt Nebenleistungen in einer Übersicht
 zu veröffentlichen.
 
 Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) verwies darauf,
 "dass die Aufsichtsämter zur Prüfung verpflichtet sind, insbesondere
 ob die Bezüge vor dem Hintergrund ihres Tätigkeitsfeldes und der Zahl
 der Versicherten angemessen sind". Prinzip müsse sein, "gutes aber
 angemessenes Geld für gute Leistung".
 
 Originaltext:         Leipziger Volkszeitung
 Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6351
 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6351.rss2
 
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