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LVZ: Bundesfinanzministerium: Steuerlich unbürokratische Hilfe für Flutopfer gesichert / Keine besondere Bundeshilfe möglich

Geschrieben am 04-04-2006

Leipzig (ots) - Der Bund sieht sich, nach Angaben des Sprechers
des Bundesfinanzministeriums, Torsten Albig, nicht in der Lage,
derzeit den aktuellen Flutopfern eine besondere finanzielle Hilfe zu
leisten. Gegenüber der "Leipziger Volkszeitung" (Mittwoch-Ausgabe)
wies Albig darauf hin: "Die Regulierung von witterungsbedingten
Schäden ist keine originäre Aufgabe des Bundes. Für Hilfsmaßnahmen
sind grundsätzlich die Länder und Gemeinden zuständig." Nur bei
Katastrophen "von nationalem Ausmaß" könne der Bund aufgrund der
ungeschriebenen Verwaltungskompetenz in Anlehnung an den Gedanken der
"gesamtstaatlichen Repräsentation" Finanzhilfe leisten. "Dies kann
sich jedoch nur auf Naturkatastrophen beschränken, denen wegen ihres
Ausmaßes und ihrer Schwere eindeutig überregionale Bedeutung
zukommt." Sachsens Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) hatte erst
jüngst betont, die aktuelle Flut sei "keine Katastrophe".

Albig verwies darauf, dass zur Gewährung steuerlicher
Vergünstigungen das Sächsische Finanzministerium in Abstimmung mit
dem Bundesministerium der Finanzen (mit Schreiben vom 3. April 2006 -
31-S 1915-1/144-19102/http://www.smf.sachsen.de) "Steuerliche
Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch das Frühjahrshochwasser 2006
verursachten Schäden" getroffen habe. Dieser Erlass enthalte
zahlreiche Regelungen, um den Geschädigten auch unbürokratisch zu
helfen. "Dies betrifft insbesondere steuerliche Nachweispflichten,
bei denen großzügig verfahren wird. Dies gilt auch für
Spendennachweise. So genügt für den Nachweis der Zuwendungen der
Barzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts."

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6351
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6351.rss2

Rückfragen bitte an:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/72626-2000


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